Aufenthaltserlaubnisse für Betroffene von Menschenhandel
In den vergangenen fünf Jahren haben 120 betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Das geht aus antworten des bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der grünen hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Samstagausgabe berichtet.
Herkunftsländer und regionale Verteilung
Die meisten der Betroffenen stammten aus Nigeria (16), Indien (12), Thailand (9) und der Ukraine (8). Die zusagen für Aufenthaltserlaubnisse wurden vor allem in Berlin und Nordrhein-Westfalen erteilt.
Reaktionen aus der Politik
kritik der Grünen an niedriger Zahl
Die Grünen-Abgeordnete Denise Loop kritisierte die aus ihrer Sicht vergleichsweise niedrige Zahl der Aufenthaltserlaubnisse. Es handle sich um sehr wenige Menschen, „wenn wir wissen, dass allein im letzten Jahr mehr als 800 Betroffene von den Fachberatungsstellen identifiziert wurden“, sagte sie der Redaktion.Ein Aufenthaltsrecht würde nach ihrer Auffassung „einen langfristigen schutz sichern und den Betroffenen einen ausweg aus dem kriminellen Umfeld bieten. Das ist nicht nur menschlich geboten,sondern nimmt den menschenhändlern auch die Macht über die Betroffenen“,sagte sie.
Forderungen nach Spezialeinheiten
Marlene Schönberger, Mitglied der Grünen im Innenausschuss, sieht den Staat in der Pflicht. „Es braucht Spezialeinheiten bei der Polizei und den staatsanwaltschaften, um mehr Betroffene zu identifizieren und mehr Täter zur Verantwortung zu ziehen“, sagte sie der Zeitung.
Rolle des Internets bei sexueller Ausbeutung
Das Bundesinnenministerium verwies zudem auf die wachsende Bedeutung des Internets bei sexueller Ausbeutung.In den im Jahr 2024 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Ausbeutung sei der Kontakt bei 120 Opfern, entsprechend 25,8 Prozent, über das Internet hergestellt worden, teilte das Ministerium mit.











