Bundesverfassungsgericht: Visaanträge afghanischen Richters müssen umgehend beschieden werden
Die Bundesrepublik Deutschland muss die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie umgehend bescheiden.das entschied am Donnerstag die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Die Beschwerdeführenden hätten Bescheidungsansprüche, die durch eine einstweilige Anordnung zu sichern seien. im Hinblick auf die individuelle Dringlichkeit stünden diesen Ansprüchen nach Mitteilung des Gerichts keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren entgegen.
Hintergrund zu den beschwerdeführenden
Afghanischer Richter und Familie auf Überbrückungsliste
Bei den Beschwerdeführenden handelt es sich um afghanische Staatsangehörige: einen vor der Machtübernahme durch die Taliban am Supreme Court tätigen Richter, seine Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder. Das bundesinnenministerium hatte die Familie im Jahr 2022 in das Programm „Überbrückungsliste“ aufgenommen.
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren teilte das Auswärtige Amt im Juli 2025 mit, dass keine Sicherheitsbedenken gegen die Beschwerdeführenden bestünden. Eine Aufhebung der Aufnahmeerklärung sei nicht beabsichtigt gewesen.
Verlauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
Unterschiedliche Entscheidungen von Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hatte dem Eilantrag der Beschwerdeführenden auf Visaerteilung stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht lehnte jedoch den Antrag auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erteilung der Visa ab.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hätte das Oberverwaltungsgericht prüfen müssen, ob die Beschwerdeführenden einen Anordnungsanspruch auf Bescheidung ihrer Visaanträge glaubhaft gemacht haben. Die 3. Kammer des Zweiten Senats verwies die Sache nicht an das Oberverwaltungsgericht zurück, sondern verpflichtete unmittelbar die Bundesrepublik zur Bescheidung der Anträge. Zur Begründung verwies das Gericht auf die besondere dringlichkeit des Falles.
Reaktion des Bundesinnenministeriums
Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Alexander dobrindt (CSU) kündigte an, die notwendigen Schritte einzuleiten, sobald der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dem Ministerium zugeleitet worden sei. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, das Bundesverfassungsgericht bestätige die Annahme des Hauses, dass keine rechtsverbindliche Aufnahme für diesen Personenkreis bestehe. Das Gericht habe entschieden, dass zeitnah über die Anfrage dieser Personen nach Visaerteilung entschieden werden müsse.











