Beratung über mögliches AfD-Verbotsverfahren bei Innenministerkonferenz
Die Innenminister von Thüringen und Niedersachsen, Georg Maier und Daniela Behrens (beide SPD), wollen bei der gemeinsamen Innenministerkonferenz in Bremen mit ihren Amtskollegen über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD beraten. Das kündigten die beiden Ressortchefs in der Donnerstagsausgabe des „Handelsblatts“ an.
Maier erklärte, die SPD-Innenminister würden das Thema voraussichtlich beim Kamingespräch ansprechen. Behrens betonte, der Rechtsstaat müsse auch im politischen Raum im Umgang mit der AfD seine Wehrhaftigkeit zeigen.
Kamingespräch als Rahmen für vertrauliche Beratungen
Informelle Runde der Innenminister
Das für Donnerstagnachmittag angesetzte Kamingespräch ist eine informelle Runde der innenminister, bei der nach Angaben Maiers besonders heikle Themen besprochen werden sollen.
Anlass Neugründung der AfD-Jugendorganisation
Anlass der Diskussion ist die Neugründung der AfD-Jugendorganisation „generation Deutschland“ (GD) am vergangenen Wochenende in Gießen. Diese Neugründung habe nach Einschätzung Maiers nicht zu einer deradikalisierung der AfD beigetragen. Das neue Führungspersonal der „Generation Deutschland“ verkörpere vielmehr eine weitere Annäherung an das rechtsextremistische vorfeld der Partei, sagte der Thüringer Innenminister.
Bewertung des Verfassungsschutzes und mögliche Konsequenzen
Erwartete Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
Maier drängt auf zügige Beratungen. Hintergrund ist nach seinen Angaben,dass das Verwaltungsgericht Köln voraussichtlich „zeitnah“ eine Entscheidung zur einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz treffen werde. „Wir müssen darauf vorbereitet sein“, sagte der SPD-Politiker.„Nichtstun ist keine Option.“
Forderungen von Behrens an das Bundesinnenministerium
Behrens forderte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes sowie die noch ausstehende Gerichtsentscheidung „extrem sorgfältig und vor allem ergebnisoffen“ zu prüfen. Ziel müsse sein festzustellen, ob sich daraus tragfähige juristische Grundlagen für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen.
Ein solches Verfahren dürfe nach den worten der niedersächsischen Innenministerin nur eingeleitet werden,wenn es rechtlich so belastbar sei,dass es vor Gericht Bestand habe.andernfalls bestehe die erhebliche Gefahr, dass ein gescheitertes Verfahren den gegenteiligen Effekt erziele und der AfD unbeabsichtigt, aber nachhaltig in die Hände spiele, sagte Behrens.











