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Home Nachrichten Politik Politik Inland

Wagenknecht kündigt Verfassungsklage an – „Weg nach Karlsruhe frei“

by Redaktion
28. November 2025
in Politik Inland
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Sahra Wagenknecht (Archiv)

Sahra Wagenknecht (Archiv)

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Wagenknecht kündigt Klage gegen Bundestagswahlergebnis an

Ankündigung nach Berichten über Ablehnung im Wahlprüfungsausschuss

Nach Berichten über eine bereits vereinbarte Ablehnung des Einspruchs des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags kündigt BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Äußerungen der BSW-Gründerin

Wagenknecht sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland": „Wenn der Ausschuss die Beschlussempfehlung annimmt, dann haben die Demokratieverächter sich durchgesetzt.

Angekündigte Verfassungsklage des BSW nach möglicher Ablehnung von wahleinspruch

Sahra Wagenknecht, Gründerin des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), hat nach Berichten über eine bereits vorbereitete ablehnung des BSW-Einspruchs gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Ablehnung des Einspruchs im Wahlprüfungsausschuss erwartet

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags tagt am 4. Dezember. Nach angaben aus einer internen Beschlussvorlage,aus der das medium „Table briefings“ zitiert hatte,soll der Einspruch des BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl zurückgewiesen werden.

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Wagenknecht sagte dem „redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND), es sei wenig überraschend, dass der Ausschuss den Einspruch mit Mehrheit abweisen wolle. Sie erklärte, wenn der Ausschuss die Beschlussempfehlung annehme, hätten sich aus ihrer Sicht „die Demokratieverächter durchgesetzt“. Die Angst, dass eine Neuauszählung das BSW in den Bundestag bringen und die Mehrheit einer regierung unter Führung von Friedrich Merz gefährden könnte, sei offenbar zu groß gewesen, sagte sie. Zugleich betonte sie, für das BSW sei damit der weg nach Karlsruhe frei.

Forderung nach Neuauszählung der Stimmen

Begründung mit knappen Ergebnissen und Unregelmäßigkeiten

Gegenüber dem RND erneuerte Wagenknecht ihre Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen. Für jeden unbefangenen Beobachter liege die Notwendigkeit einer Neuauszählung auf der Hand, sagte sie. Angesichts des knappen Ergebnisses und der ihrer Darstellung nach belegten unregelmäßigkeiten könne niemand ausschließen, dass das BSW von mehr als fünf Prozent der Wählerinnen und Wähler gewählt worden sei.Daher müsse nachgezählt werden.

Wagenknecht erklärte weiter, der Aufwand einer Neuauszählung wäre aus ihrer Sicht klein, der Dienst an der Demokratie dagegen groß.

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: DEUJustizNormalWahlen
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