Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf die besondere Gefährlichkeit dieser Taten reagiert und eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vorschlägt.
Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in solchen Fällen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten soll.
Rechtlicher Hintergrund
Der Bundesgerichtshof entschied im vergangenen Jahr, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Nach derzeitiger Rechtslage ergibt sich daher eine mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe.
Aussagen der Bundesjustizministerin
„vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Sie sagte weiter, die Täter machten ihre Opfer wehrlos und nutzten das niederträchtig aus. „Auch in Deutschland kommt es zu solchen Taten: Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun.“ Solche Taten müssten hart bestraft werden, so hubig.
weiteres Verfahren
Der Entwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Interessierte Kreise haben bis zum 19. Dezember 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen der Verbände werden ebenfalls online veröffentlicht.
