Das Gericht der Europäischen Union hat die EU-Einstufung von Amazon als „sehr große Online-Plattform“ bestätigt und eine Klage des Unternehmens gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission abgewiesen.
rechtsgrundlage und Einstufung
Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste. Dieses Gesetz legt besonderen Anbietern, die von der Europäischen Kommission als „sehr große Online-Plattformen“ eingestuft werden, zusätzliche Verpflichtungen auf. Die Einstufung betrifft Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der Europäischen Union.
Argumente von Amazon
Amazon hatte geltend gemacht, die bestimmungen verletzten mehrere Grundrechte. Genannt wurden die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und auf Schutz vertraulicher Daten.
Bewertung durch das Gericht
Das Gericht stellte fest, dass die auferlegten Verpflichtungen zwar in diese Rechte eingreifen, der Eingriff jedoch gerechtfertigt sei, um systemische Risiken zu verhindern, die von großen online-Plattformen ausgehen könnten. Dazu zählten insbesondere die Verbreitung illegaler Inhalte und die Verletzung von Grundrechten, so die Luxemburger richter.
Konkrete Maßnahmen
Den richtern zufolge sind einzelne Maßnahmen des Gesetzes über digitale Dienste verhältnismäßig und durch ein Ziel von allgemeinem interesse gerechtfertigt. Genannt wurden die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Empfehlungsoption ohne Profiling sowie der Zugang von Forschern zu bestimmten Daten. Diese Vorgaben sollen ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten und die Freiheit der Meinungsäußerung im gewerblichen Bereich mit dem Verbraucherschutz abwägen.






