Die Bundeswehr soll der Polizei künftig Amtshilfe leisten können, wenn militärische Drohnen zur Gefahr werden. Das sieht ein Entwurf des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) für eine novelle des Luftsicherheitsgesetzes vor. Darüber will das Bundeskabinett am Mittwoch beraten. Die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet darüber.
Neuer Paragraf 15a zur Gefahrenabwehr
Kern des Entwurfs ist der neue Paragraf 15a zur „Gefahrenabwehr gegen unbemannte luftfahrzeuge“. Liegen bei einer sichtung Hinweise auf den militärischen charakter von Drohnen vor und droht schwerer Schaden, soll die Polizei die Bundeswehr um Unterstützung bitten können. Die Streitkräfte könnten im absoluten Ausnahmefall auch „unmittelbare Waffengewalt“ anwenden. Nach einschätzung der Juristen des Bundesinnenministeriums ist dafür keine Änderung des Grundgesetzes nötig.
Koordinierung und Drohnenabwehrzentrum
Entscheidend soll die operative Koordinierung im Ernstfall sein. Das für Mitte Dezember geplante Drohnenabwehrzentrum soll dabei eine zentrale Rolle übernehmen. Ähnlich wie beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sollen bei einer Gefahrenlage alle Informationen dort zusammenlaufen und schnelle Entscheidungen ermöglicht werden. Über Details wollen Bundesinnenminister Dobrindt und seine Länderkollegen auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Bremen beraten.
Aufgaben der Polizei und neue Spezialeinheit
Für Objekte in „Baumwipfel-Höhe“ bleibt die Polizei zuständig.Anfang Dezember soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit rund 130 zusätzlichen Polizeikräften ihren Dienst aufnehmen. Diese Spezialeinheit ist vor allem an zentralen Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten vorgesehen.

