Landeshauptstadt hat qualifizierten Mietspiegel fortgeschrieben

Aktuelles aus Saarbrücken

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihren zum 1. Januar 2024 veröffentlichten ersten qualifizierten Mietspiegel an die aktuelle Preisentwicklung angepasst

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Fortgeschriebener Mietspiegel für Saarbrücken gilt seit 1. Januar 2026

Seit Donnerstag, 1. Januar 2026, gilt der fortgeschriebene Mietspiegel der Landeshauptstadt Saarbrücken. Die aktuellen Werte sind im Online-Mietspiegel-Rechner hinterlegt, der unter www.saarbruecken.de/mietspiegel abrufbar ist.

Orientierungshilfe auf dem Mietwohnungsmarkt

Der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Saarbrücken gibt Auskunft darüber, welche Vergleichsmiete für eine Wohnung ortsüblich ist. Grundlage sind unter anderem Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes, verschiedene Ausstattungsmerkmale sowie der Standort im Saarbrücker Stadtgebiet. Der Mietspiegel soll Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen und dazu beitragen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.

Fortschreibung zum 1. Januar 2026

Rechtliche Grundlage und Anpassung

Qualifizierte Mietspiegel müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach zwei Jahren an die aktuelle Marktlage angepasst und nach vier Jahren vollständig neu erstellt werden. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihren Mietspiegel auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in deutschland über die letzten 24 Monate aktualisiert.

Einbindung lokaler Akteure

Die Fortschreibung des Saarbrücker Mietspiegels erfolgte in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Mieterbundes, der Mieterhilfe, von Haus & Grund sowie des Verbandes der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.Verwaltung und lokale Akteurinnen und Akteure wurden wie bei der erstmaligen Erstellung des Mietspiegels vom Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg unterstützt.

Entsprechend dem Verfahren zur Erstellung des ersten qualifizierten Mietspiegels der Landeshauptstadt wurde auch die Fortschreibung von den beteiligten Akteurinnen und Akteuren des lokalen Mietwohnungsmarktes anerkannt. Der Saarbrücker Stadtrat beschloss den fortgeschriebenen Mietspiegel in seiner Sitzung am Dienstag, 4. November 2025.

Anwendung des Saarbrücker Mietspiegels

Hauptanwendungsfeld

Das Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren im frei finanzierten Mietwohnungsbau. Mit Hilfe des Mietspiegels kann für jede Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt werden.Bei Neuvermietungen ist der Mietspiegel nicht bindend.

Weitere Informationen und Online-Angebote

Der Mietspiegel zum Download, der Online-Mietspiegel-Rechner sowie weiterführende Informationen stehen unter www.saarbruecken.de/mietspiegel zur Verfügung.

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