Kosten für Industriestrompreis konkretisiert
Das bundeswirtschaftsministerium rechnet damit, dass der Industriestrompreis den Bund über drei Jahre insgesamt 3,1 Milliarden Euro kosten wird.Dies geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor, über das das Nachrichtenmagazin Politico berichtet.Nach der Einigung von Union und SPD im Koalitionsausschuss hatte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Kosten zunächst auf drei bis fünf Milliarden Euro geschätzt.
Beantragung und Ausgestaltung der Förderung
Unternehmen können die neue Subvention erstmals 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 beantragen. Das Ministerium sieht vor, die Beihilfe degressiv zu gestalten. Firmen würden im ersten Jahr am stärksten entlastet.Im Bundeshaushalt 2027 sind dafür 1,5 Milliarden Euro eingeplant. In den beiden Folgejahren rechnet der Bund mit jeweils 800 Millionen Euro.
Begünstigte Wirtschaftssektoren
Profitieren sollen 91 Wirtschaftssektoren und Teilsektoren, die in Liste 1 Anhang 1 der KUEBLL-Liste aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem große Teile der chemischen Industrie, die Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern sowie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der rohstoffgewinnung.
Industriestrompreis und Strompreiskompensation
Der Industriestrompreis wird als Alternative zur bestehenden Strompreiskompensation eingeführt. eine gleichzeitige Nutzung beider Instrumente ist nicht möglich. Die Koalition plant jedoch, die Strompreiskompensation auszuweiten und für weitere Branchen zu öffnen. Unternehmen sollen ein Wahlrecht erhalten, welches der Instrumente sie im jeweiligen Abrechnungsjahr nutzen.
Details zur Förderung
Der Industriestrompreis soll bei 5 Cent je Kilowattstunde liegen. Unternehmen können die Differenz zum Referenzpreis am Markt für die Hälfte ihres jährlichen Stromverbrauchs zu 50 prozent kompensieren lassen. Die Förderung ist degressiv ausgestaltet: im ersten Jahr können Unternehmen mehr als 50 Prozent der Förderung beantragen, im zweiten Jahr 50 Prozent und im dritten Jahr weniger als 50 Prozent der Strommenge. Die Kontrolle erfolgt im Vorfeld und unbürokratisch.
Vorgaben für Investitionen
Die Hälfte der Subvention muss in neue oder modernisierte Anlagen investiert werden, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu erhöhen. Dazu zählen die Erzeugung erneuerbarer Energien, Energiespeicher, Verbesserungen der Energieeffizienz und Elektrolyseure.
Gegenleistungen und Fristen
Die Gegenleistungen sind technologieoffen ausgestaltet und werden von einer Vollzugsbehörde genehmigt.Die konkreten Bedingungen werden im rahmen des Notifizierungsprozesses mit der europäischen Kommission abgestimmt. die Investitionen können sowohl am eigenen Standort als auch an Dritte übertragen werden. Unternehmen haben 48 Monate nach Gewährung der Beihilfe Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. ausnahmen gelten bei technischen Gründen.
Unternehmen können zehn Prozent mehr Förderung erhalten, wenn sie mindestens 80 Prozent des Geldes investieren. Mindestens 75 Prozent des gewährten Flexibilitäts-bonus müssen in Gegenleistungen investiert werden.








