Bundeslandwirtschaftsministerium sieht Länder bei Stallpflicht in der Verantwortung
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat zurückhaltend auf Forderungen aus der Geflügelwirtschaft reagiert, wegen der Ausbreitung der Geflügelpest eine bundesweite Stallpflicht anzuordnen.
Zuständigkeit der Bundesländer
Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte am Montag in Berlin, die wichtige aufgabe des Tierseuchenschutzes liege bei den Bundesländern. Auch die Entscheidung über eine mögliche stallpflicht falle in deren Zuständigkeit. Diese werde regional unterschiedlich beantwortet, da das Ausbruchsgeschehen der Geflügelpest ebenfalls regional verschieden sei. Im Alb-Donau-Kreis sei eine Stallpflicht aktuell angeordnet worden. Eine bundesweite Anordnung sei jedoch nicht Aufgabe des Bundesministeriums, sondern der Bundesländer.
Impfstofftestungen und internationale Entwicklungen
Auf Nachfrage zum Stand der Impfstofftestungen in Deutschland erklärte die Sprecherin,eine Impfung könne nur vorsorglich eingesetzt werden. Für das aktuelle Infektionsgeschehen sei sie daher nicht geeignet.weitere Details zu Fortschritten bei Impfstoffen nannte sie zunächst nicht. In Frankreich wird ein Impfstoff bereits per Sondergenehmigung bei Enten und Gänsen eingesetzt.







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