Bremer Staatsgerichtshof erklärt Haushaltsgesetze für 2023 und 2024 für verfassungswidrig
Der Bremer Staatsgerichtshof hat die Haushaltsgesetze der Hansestadt für die Jahre 2023 und 2024 für verfassungswidrig erklärt. Nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag verstießen die Gesetze gegen die Schuldenbremse. Sie erfüllten nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage hätten nachweisen müssen.
Begründung des Gerichts
Die Klimakrise,die Covid-19-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurden vom Gericht als außergewöhnliche Notsituationen anerkannt,die sich der Kontrolle des Staates entziehen. Dennoch habe der Gesetzgeber nicht ausreichend dargelegt,dass die finanzielle Belastung durch diese Krisen die Aufnahme von Notkrediten rechtfertige. Es fehle insbesondere an einem sachlichen Zusammenhang zwischen den Krisen und den finanzierten Maßnahmen, wie etwa den Stützungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr und den Klinikverbund Gesundheit Nord.
Folgen der Entscheidung
Aus der Feststellung der Unvereinbarkeit ergeben sich keine Rückabwicklungspflichten für bereits verausgabte Mittel. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs wurden einstimmig getroffen (Az: St 6/23, St 3/24).
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