Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer
forderung nach Kompensation durch den Bund
Die Länder bestehen im Streit um die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie und die Erhöhung der Pendlerpauschale auf eine Kompensation der Steuerausfälle durch den Bund. Ein Sprecher von Nordrhein-westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, der Bundesrat habe die Bundesregierung gebeten, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen nachhaltig auszugleichen. Nordrhein-westfalen habe dieser Forderung zugestimmt.
Grundsatz der Veranlassungskonnexität
Wüsts Sprecher verwies zudem auf einen Beschluss vom 18.Juni, in dem sich der Bundeskanzler und die Länder zum Grundsatz der Veranlassungskonnexität bekannt hätten. Demnach solle die Ebene,die eine Maßnahme veranlasst,auch die finanziellen Folgen tragen. Es sei beschlossen worden, diesen Grundsatz in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe umzusetzen. Ziel sei es, spätestens bis zur Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 4. Dezember eine vereinbarung zu treffen.
Weitere Länder pochen auf ausgleich
Auch Hessens Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister kaweh Mansoori (SPD) fordert Kompensationsleistungen. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte er, die Zeiten, in denen der Bund milliardenschwere Steuergeschenke beschließe und Länder sowie Kommunen die Kosten trügen, seien vorbei. Wer bestelle, müsse auch bezahlen.
Bund lehnt kompensation ab
Mansoori reagierte damit auf Äußerungen von SPD-Parteichef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Dieser hatte die Länder aufgefordert, das geplante Maßnahmenpaket der bundesregierung mitzutragen, da es um Entlastungen für Bürger gehe.Gleichzeitig stellte Klingbeil klar, dass es keine Kompensation des Bundes geben werde.
Geplante Entlastungen und Kritik des Bundesrats
Das Bundeskabinett hatte den geplanten Entlastungen bereits im September zugestimmt.Bundestag und Bundesrat müssen jedoch noch zustimmen. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben soll ab Jahresbeginn 2026 wieder auf sieben Prozent sinken. Die Pendlerpauschale soll ab demselben Zeitpunkt einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer steigen. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Zudem ist eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr vorgesehen.
Der Bundesrat kritisierte in einer Stellungnahme, dass die geplanten Entlastungen zu milliardenschweren Einbußen bei den Steuereinnahmen führen würden, die etwa zur Hälfte von Ländern und Gemeinden zu tragen seien.
Bremer Ablehnung der Kostenbeteiligung
Wie nordrhein-Westfalen und Hessen lehnt auch das Land Bremen eine Kostenbeteiligung an der geplanten mehrwertsteuersenkung ab 1. Januar 2026 ab. Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, Bremen habe als Haushaltsnotlageland keinen finanziellen Spielraum. Die Umsatzsteuersenkung für die gastronomie bedeute für Bremen Einnahmeverluste von 20 Millionen Euro pro Jahr.
Fecker betonte, der Wegfall dieser Mittel sei zusammen mit anderen Steuerausfällen, etwa durch die Senkung der Einkommensteuertarife, nicht mehr verkraftbar. Wenn der Bund durch seine Entscheidung einnahmeausfälle bei Ländern und Kommunen verursache, müsse er diese Ausfälle angemessen kompensieren.
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