Bundesjustizministerium plant Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel
Umfassende Überarbeitung der Strafvorschriften
Das Bundesjustizministerium hat eine umfassende Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgeschlagen. Ziel ist es, Menschenhandel in Deutschland effektiver zu bekämpfen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bestehenden Strafvorschriften grundlegend zu überarbeiten und neue Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat einzubeziehen.
Aussagen der Bundesjustizministerin
Bundesjustizministerin Stefanie hubig (SPD) erklärte, Menschenhandel sei moderne Sklaverei. Auch Deutschland sei betroffen, insbesondere in den Bereichen Bau, pflege und Zwangsprostitution. zwangsprostitution stelle eine besonders erniedrigende Form des Menschenhandels dar.die Opfer seien fast immer Frauen und Mädchen, die mit falschen Versprechungen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, kontrolliert und zur Prostitution gezwungen würden. Das Strafrecht müsse so angepasst werden, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden könne.Hubig betonte, dass bislang Menschenhändler zu oft ohne Strafe davonkämen.
Geplante Maßnahmen und weitere Schritte
Der gesetzentwurf sieht eine Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen vor, nicht nur für sexuelle Dienstleistungen. Zudem sollen die Strafrahmen angehoben werden, um Täter konsequenter zur Verantwortung ziehen zu können. Der Entwurf wurde an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 28. November 2025 Stellung nehmen können.
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