Bundeswirtschaftsministerium schließt Neustart der Nord-Stream-2-Zertifizierung nicht aus
Mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens
Das Bundeswirtschaftsministerium hält eine Wiederaufnahme des Zertifizierungsverfahrens für die Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 mittelfristig für möglich. In einer Antwort an die Deutsche Umwelthilfe (DUH), aus der der Fachdienst „Tagesspiegel Background“ zitiert, heißt es, dass eine Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens aus Sicht des Ministeriums grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne. Voraussetzung dafür sei, dass die Antragstellerin, die Nord Stream 2 AG, die Gründe für die Aussetzung des Verfahrens behebe.
Rechtliche Voraussetzungen und Aussetzung
Eine Zertifizierung durch das Bundeswirtschaftsministerium ist die rechtliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Pipeline. Das Zertifizierungsverfahren auf Antrag der Nord Stream 2 AG mit Sitz in der Schweiz wurde am 16. November 2021 vorläufig ausgesetzt. Vor einer möglichen Wiederaufnahme müsse das Unternehmen laut Ministerium die formellen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes an einen unabhängigen Transportnetzbetreiber erfüllen. Das Verfahren bleibt ausgesetzt, bis die Antragstellerin das deutsche Teilstück der pipeline auf eine inländische Gesellschaft überträgt und durch diese betreiben lässt. Zusätzlich wäre vor einer Zertifizierung eine sicherheitsbewertung und unbedenklichkeitserklärung des Ministeriums erforderlich.
EU-Sanktionen und politische Positionen
Die europäische Union hat im Rahmen ihres 18. sanktionspakets am 18. Juli ein vollständiges Transaktionsverbot für Nord Stream 2 verhängt, um jede künftige Nutzung der Pipeline auszuschließen. Bundeskanzler friedrich Merz (CDU) sagte dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj am 28. Mai zu, sich gegen eine Inbetriebnahme der Pipeline einzusetzen. Einer der beiden Stränge von Nord Stream 2 blieb bei den Sprengstoffanschlägen am 26. September 2022 unbeschädigt und könnte weiterhin russisches Erdgas nach Deutschland transportieren.
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