Ex-Bundessozialrichter hält verschärfte Bürgergeld-Sanktionen für verfassungsgemäß
Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, bewertet die verschärften sanktionen in der neuen Grundsicherung als mit dem Grundgesetz vereinbar. In einem Gutachten,das im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde und über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet,kommt Schlegel zu dem Ergebnis,dass auch totalsanktionen – also die vollständige Streichung der Leistungen – insbesondere bei Alleinstehenden verfassungsgemäß sein können.
Gutachten zu totalsanktionen
Schlegel verweist in seinem Gutachten darauf, dass der Gesetzgeber sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken dürfe. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 die Möglichkeiten für Sanktionen deutlich eingeschränkt und hohe Hürden aufgestellt. Laut schlegel seien diese Hürden jedoch überwindbar.
Härtefallregelungen und ausnahmen
Entscheidend für die Verfassungsmäßigkeit seien laut Schlegel verhältnismäßig gestaltete Härtefallregelungen. Ohne solche Ausnahmen könnten vollständige Leistungskürzungen zu unzumutbaren Folgen führen, insbesondere für Partner und Kinder. Bei Alleinstehenden spricht sich Schlegel für eine strengere Auslegung der Härtefälle aus,etwa nur bei konkret drohender obdachlosigkeit.
Politischer Hintergrund und reaktionen
Schlegel war Berater von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der gemeinsam mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die Reform des Bürgergelds verhandelt hatte. Seine Argumente gelten daher als politisch einflussreich. Die Jusos, die Grünen und die Linkspartei halten die Pläne der Regierungskoalition für verfassungswidrig.
Praxis der Totalsanktionen und geplante Gesetzesänderungen
Totalsanktionen sind bisher bereits möglich, werden jedoch wegen hoher Hürden in der Praxis kaum verhängt. Die Beweispflicht ist bislang streng geregelt.Schlegel schlägt vor, diese Hürden deutlich zu senken. Künftig könnten Jobcenter bereits dann alle Leistungen streichen,wenn sie vermuten,dass ein Betroffener nicht mitwirken will,ohne dies nachweisen zu müssen.
Arbeitsministerin Bärbel Bas plant zudem, Totalsanktionen auch dann zu verhängen, wenn Menschen nicht mehr zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nach den Beschlüssen im Koalitionsausschuss vorbereitet und soll im November in den Bundestag eingebracht werden.
Discussion about this post