Verschärfte Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger beschlossen
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben sich auf strengere Regelungen beim Bürgergeld verständigt. Dies gaben die koalitionsspitzen am Donnerstag in Berlin bekannt.
Leistungskürzungen bei verpassten Terminen
Künftig sollen Bürgergeld-Empfänger bei einem ersten unentschuldigten Versäumen eines termins im Jobcenter eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent erhalten. Bislang lag die Kürzung in solchen Fällen bei zehn Prozent. Bei einem zweiten Versäumnis werden die Leistungen um weitere 30 Prozent reduziert.Im dritten Fall entfallen sämtliche Zahlungen, einschließlich der mietkosten.
Sanktionen bei fehlenden Bewerbungen und Jobverweigerung
Wer sich nicht auf eine vorgeschlagene Stelle bewirbt, erhält sofort 30 Prozent weniger leistungen. Bei grundloser Verweigerung eines Jobangebots können alle Geldleistungen gestrichen werden. Das bundesverfassungsgericht schreibt jedoch vor,dass solche Totalsanktionen zeitlich begrenzt sein müssen und nur gelten dürfen,solange das konkrete Jobangebot besteht.