Milliardenschwere Steuererlasse für Betriebserben seit 2021
Betriebserben wurde seit 2021 dank eines Steuerprivilegs Erbschaftsteuer in Höhe von 7,6 Milliarden Euro erlassen. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Übertragung von Betriebsvermögen nahezu steuerfrei
Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden Vermögenswerte in Höhe von rund 24 milliarden Euro nahezu steuerfrei auf Erben übertragen. Im Jahr 2021 gab es zehn Fälle, in denen bei einem Vermögen von rund einer Milliarde Euro Steuererlasse im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung gewährt wurden. Im Jahr 2022 stieg die Zahl auf 45 Fälle mit einem Gesamtvolumen von elf Milliarden Euro.
Verschonungsbedarfsprüfung als zentrales Instrument
Die Verschonungsbedarfsprüfung ermöglicht es Betriebserben, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der erbschaftsteuer befreien zu lassen. Übersteigt das übertragene Betriebsvermögen den Wert von 26 Millionen Euro, kann der Erbe oder Beschenkte einen Steuererlass beantragen, sofern die Steuer nicht aus dem eigenen Vermögen beglichen werden kann.
Reform der Erbschaftsteuer und Kritik
Die Erbschaftsteuer wurde 2016 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Die Große Koalition räumte Betriebserben dabei Möglichkeiten ein, sich unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreien zu lassen. Die verschonungsbedarfsprüfung ist eine dieser Möglichkeiten.
Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck äußerte Kritik an der aktuellen Regelung. Sie betonte, dass die Verschonungsbedarfsprüfung vor allem sehr vermögenden Erben zugutekomme und nicht kleinen oder mittleren Betrieben.
Erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Ausnahmen für Betriebserben erwartet. Viele Experten gehen davon aus, dass das Gericht die bestehenden Ausnahmen als verfassungswidrig einstufen könnte.