Bestand offener Verfahren bei Staatsanwaltschaften auf Rekordniveau
Anstieg der offenen Verfahren
Der Bestand an offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen bundesamtes stieg die Zahl der offenen Verfahren von 923.500 am Jahresende 2023 auf 950.900 am Jahresende 2024.Dies ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 2014. Die Zahl neu eingegangener Verfahren lag trotz eines Rückgangs weiterhin über der zahl der erledigten Verfahren.
Entwicklung der Verfahrenszahlen
Im Jahr 2024 gingen bei den Staatsanwaltschaften rund 5.491.700 neue Ermittlungsverfahren in strafsachen ein. Dies entspricht einem Rückgang von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im gleichen Zeitraum wurden etwa 5.464.300 verfahren abgeschlossen, was einem Rückgang von 0,7 Prozent entspricht. Der Bestand an offenen Verfahren war zuletzt im Jahr 2020 rückläufig. Damals waren zum Jahresende 709.400 nicht erledigte Verfahren anhängig. Bis Ende 2024 stieg dieser Wert um 34,0 Prozent.
Einleitung und Abschluss der Verfahren
Die meisten im Jahr 2024 erledigten Ermittlungsverfahren wurden von Polizeidienststellen eingeleitet, ihr Anteil lag bei rund 83 Prozent. Weitere Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- oder Zollfahndungsstellen sowie von Verwaltungsbehörden eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der Ermittlungen zuständig. Bei hinreichendem Tatverdacht gegen namentlich bekannte Tatverdächtige erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten die Anklage im Hauptverfahren.
Verfahrensausgänge
Im Jahr 2024 wurden rund 60 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt, meist wegen fehlendem hinreichenden Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit der Tat. In etwa 7 Prozent der Fälle kam es zu einer Anklageerhebung oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren. In rund 10 Prozent der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ohne Hauptverhandlung aussprechen kann. Die übrigen rund 24 Prozent der Verfahren wurden auf andere Weise abgeschlossen, etwa durch Verbindung mit einer anderen Strafsache, Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder als Ordnungswidrigkeit an Verwaltungsbehörden.
Verfahrensschwerpunkte
Die Statistik der Staatsanwaltschaften erfasst keine einzelnen Straftaten, sondern weist für erledigte Verfahren einen Verfahrensschwerpunkt aus. im Jahr 2024 entfielen rund 28 Prozent aller erledigten Ermittlungsverfahren auf Eigentums- und Vermögensdelikte, das entspricht etwa 1.547.000 Verfahren und einem Rückgang von 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Straßenverkehrsdelikte machten 17 Prozent aller erledigten Verfahren aus (923.000 Verfahren, 2 Prozent mehr als im Vorjahr).Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit waren in rund 524.000 Verfahren (10 Prozent) der Schwerpunkt, ein Anstieg um 4 Prozent.
Betäubungsmittelgesetz und neue Schwerpunkte
Im Jahr 2024 gab es mit rund 315.000 Verfahren über ein Viertel (minus 26 Prozent) weniger erledigte Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz als im Vorjahr. Dieser Rückgang ist auf die teilweise Legalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit april 2024 zurückzuführen. Die Justizministerien der Länder haben beschlossen, ab dem Berichtsjahr 2025 in der Statistik der Staatsanwaltschaften neben dem Betäubungsmittelgesetz auch neue Verfahrensschwerpunkte zu Verstößen gegen das Medizinal-Cannabisgesetz und das Konsumcannabisgesetz zu erfassen.