Warnung vor Bundeswehr-Einsätzen zur Drohnenabwehr im Inland
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich kritisch zu weitreichenden Einsätzen der Bundeswehr im Innern zur Drohnenabwehr geäußert. „Drohnenabwehr ist eine sicherheitspolitische Kernaufgabe“, sagte Hubig der „Welt am Sonntag“. Bei Drohnenangriffen im Inland sei die Polizei zuständig. Wo eine Anpassung des Rechtsrahmens notwendig sei,werde diese vorgenommen. Einsätze der Bundeswehr im Inneren seien aus guten Gründen nur in sehr engen Grenzen zulässig, betonte Hubig, und daran müsse festgehalten werden.
Speicherpflicht für IP-Adressen angekündigt
Gleichzeitig kündigte Hubig eine zeitnahe Speicherpflicht für IP-adressen an. Sie sehe dringenden Handlungsbedarf, da das Internet mit kinderpornografischem Material überflutet werde. IP-Adressen seien häufig der einzige Ansatzpunkt,um die Täter zu identifizieren. Derzeit müssten Ermittlungen oft eingestellt werden,weil nicht nachvollzogen werden könne,wem eine IP-Adresse zur Tatzeit zugeordnet war.
Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen
Hubig erklärte, dass Anbieter künftig verpflichtet werden sollen, IP-adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern. dies halte sie für vertretbar, da mit diesen Daten keine Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten. Es handele sich nicht um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff. Der entsprechende Gesetzentwurf sei nahezu fertiggestellt.