Keine Entkriminalisierung des Containerns geplant
Die Bundesregierung plant keine Entkriminalisierung des sogenannten Containerns, um gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Dies sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, erklärte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage. Der Sprecher verwies zudem auf einen vorstoß in der vergangenen Legislaturperiode, der an der Uneinigkeit der Länder gescheitert sei.Daher sei ein eigener Vorstoß aus den Ländern erforderlich.
Hinweis auf bestehende rechtliche Möglichkeiten
Ein Sprecher des Justizministeriums wies auf die bestehenden Möglichkeiten in der Strafprozessordnung hin, Verfahren bei sogenannten Bagatellfällen einzustellen. Bei sehr niedrigen Beträgen werde ohnehin nur auf Antrag hin ermittelt, ergänzte er.
Rechtliche Einordnung des Containerns
Beim Containern nehmen Aktivisten oder bedürftige personen noch verzehrbare Lebensmittel aus Abfallcontainern mit, die beispielsweise von Supermärkten entsorgt wurden. Juristisch wird dieses Verhalten jedoch häufig als Diebstahl bewertet.