Forderung nach klaren Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), hat dazu aufgerufen, die seiner Ansicht nach bestehenden Abstimmungsprobleme bei der Drohnenabwehr zu beenden. „In Anbetracht der gegenwärtigen Bedrohungslage benötigen wir kein Kompetenzgerangel,sondern klare gesetzliche Grundlagen für die Bekämpfung von Drohnenangriffen“,sagte Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
effektive Zusammenarbeit gefordert
Röwekamp betonte, dass auch der Föderalismus einer wirksamen Bekämpfung nicht im Wege stehen dürfe. Er forderte eine gemeinsame und effektive Fähigkeit, um sich vor gefahren durch Drohnen zu schützen – unabhängig davon, ob eine militärische oder zivile Einrichtung betroffen ist und in welchem Bundesland sich diese befindet.
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes begrüßt
Der CDU-Politiker begrüßte die ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Luftsicherheitsgesetz zu ändern. „Wir müssen in der Lage sein, solche Drohnen mit allen technischen Möglichkeiten bis hin zum Abschuss zu bekämpfen“, sagte Röwekamp.Bisher seien zu viele Sicherheitsbehörden zuständig: Neben der Bundeswehr für militärische Liegenschaften seien dies 16 Landespolizeien und die Bundespolizei, ohne über ausreichende eigene Fähigkeiten zur technischen Wirkung gegen Drohnen zu verfügen.
Zusammenführung von Fähigkeiten und Zuständigkeiten
Laut Röwekamp verfüge derzeit ausschließlich die Bundeswehr über die notwendigen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr, sei jedoch nur für unmittelbare militärische Liegenschaften zuständig. Er forderte, die Fähigkeiten und Zuständigkeiten zusammenzuführen, um gegenwärtige Angriffe wirksam bekämpfen zu können. Dafür müssten auch die gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.
Klarstellung im Luftsicherheitsgesetz gefordert
Röwekamp sprach sich für eine Klarstellung im Luftsicherheitsgesetz aus, damit die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe ihre Fähigkeiten auch bei Drohnenangriffen auf zivile Liegenschaften einsetzen darf. Dies gelte ebenso für Bedrohungen kritischer Infrastruktur auf See. Auch hier sollte die Zuständigkeit der Marine für den Schutz kritischer Infrastruktur in einem neuen seesicherheitsgesetz klar geregelt werden.