Zunahme von Eigenbedarfskündigungen
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, berichtet von einer steigenden Zahl an Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Sie fordert schärfere Regelungen, da viele dieser Kündigungen nach ihrer einschätzung nur vorgetäuscht seien. „Wir schätzen, dass bis zur Hälfte aller Eigenbedarfskündigungen in den großen Städten fragwürdig sind“, sagte Weber-moritz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
mehr Beratungen in Großstädten
Weber-Moritz verweist auf eine Zunahme der Beratungen in den Mietervereinen einiger Großstädte. So habe beispielsweise in Köln die Zahl der Beratungen zu Eigenbedarfskündigungen um 25 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren zugenommen. Auch in Frankfurt am Main und Berlin sei eine ähnliche Entwicklung zu beobachten.
Nachweislast bei Eigenbedarfskündigungen
derzeit müssen Mieter nachweisen, dass der angegebene Eigenbedarf nur vorgeschoben ist. Weber-Moritz betont, dass dieser Nachweis für Mieter schwer zu erbringen sei. sie schlägt vor, die Beweislast umzukehren, sodass Vermieter nachweisen müssen, dass ihr Eigenbedarf berechtigt und nicht vorgetäuscht ist. Dies könne den Missbrauch deutlich eindämmen.
Forderung nach strengeren Regeln
Um Missbrauch zu verhindern, fordert Weber-Moritz eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen. Eigenbedarf solle so konkretisiert werden, dass Kündigungen nur zulässig sind, wenn Vermieter oder deren Familienangehörige ersten Grades die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen.
Kritik an aktueller Rechtslage
Nach aktueller Rechtslage rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung auch den Wohnbedarf für entferntere Verwandte wie Neffen, nichten, Stiefkinder, Schwager und Schwägerin sowie für Pflegepersonal und Au-pairs. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung nur gelegentlich als Zweitwohnung genutzt wird. Weber-Moritz sieht darin eine unverhältnismäßige Regelung, die Missbrauch begünstige. Sie betont, dass eine stärkere Regulierung des Kündigungsrechts die Möglichkeiten für vorgetäuschte Eigenbedarfsgründe verringern würde.