Linke Fraktion lässt Abgeordnete bei Verfassungsrichterwahl frei entscheiden
Die Linksfraktion im Bundestag hat für die am Donnerstag geplante Wahl von Richterinnen und Richtern zum Bundesverfassungsgericht kein einheitliches Abstimmungsverhalten festgelegt.
Gewissensentscheidung der Abgeordneten
Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek erklärte am Montag nach einer Fraktionssitzung in Berlin, dass die Wahl als Gewissensentscheidung betrachtet werde. Die Abgeordneten der Linksfraktion entscheiden demnach individuell, wie sie sich bei der Wahl verhalten.
Zweidrittelmehrheit und gesellschaftliche Repräsentation
Reichinnek betonte, dass die Wahl zum Bundesverfassungsgericht mit einer zweidrittelmehrheit erfolgt und breite Teile der Gesellschaft abbilden sollte.Sie kritisierte, dass die Union nicht bereit sei, demokratische Mehrheiten sicherzustellen.
Kritik an Vorgehen der Union
Die Fraktionsvorsitzende äußerte zudem Kritik am Umgang der Union mit der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf und bezeichnete das Bundesverfassungsgericht als wichtige demokratische Institution, die nicht beschädigt werden dürfe. Reichinnek warf der Union parteipolitisches Taktieren vor und warnte davor,das Gericht zum Spielball politischer Interessen zu machen.