Initiative für Natriumhydrogencarbonat im Weinbau
Deutschland plant, im EU-Agrarrat eine Initiative zu starten, um Natriumhydrogencarbonat weiterhin als Grundstoff im Weinbau zuzulassen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte am Montag mit, dass viele Winzer Natriumhydrogencarbonat, den Hauptbestandteil von Backpulver, zur bekämpfung der pilzkrankheit Echter Mehltau einsetzen.
Aktuelle EU-Regularien erschweren Nutzung
Nach Angaben des Ministeriums ist es aufgrund aktueller EU-Regularien nicht mehr möglich, Natriumhydrogencarbonat als einfachen Grundstoff zu verwenden, wenn dieser auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist.
Belastung für Winzer
bundesminister Alois rainer (CSU) erklärte, dass Winzer dadurch gezwungen seien, auf teurere kommerzielle Pflanzenschutzmittel auszuweichen. Er forderte eine Änderung der EU-Regularien, um eine pragmatische Nutzung von einfachen Grundstoffen im Weinbau zu ermöglichen. Unterstützung für die Abschaffung dieser Regel kommt aus acht weiteren Mitgliedsstaaten,darunter Frankreich und Österreich.
Auswirkungen der Regelung
Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit Natriumhydrogencarbonat im August 2024 wurde die Verwendung als Grundstoff im Weinbau in Österreich und Deutschland im März 2025 aufgehoben. Diese Entscheidung betrifft insbesondere kleinere und ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe. Deutschland setzt sich dafür ein,dass die Verwendung von geprüften und genehmigten Grundstoffen künftig weiterhin erlaubt bleibt.