Stromkosten übersteigen Bürgergeld-Pauschale deutlich
Mit der für 2026 beschlossenen Nullrunde bleibt der Anteil für Strom im Bürgergeld auch im kommenden jahr zu niedrig, um die durchschnittlichen Kosten zu decken.Das geht aus einer Berechnung des Vergleichsportals Verivox hervor, über die die zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Fehlbetrag für Alleinlebende sinkt, bleibt aber bestehen
Laut Verivox beträgt der Fehlbetrag für einen alleinlebenden Bürgergeldempfänger im Jahr 2026 durchschnittlich 56 Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Lücke jedoch kleiner aus: 2025 liegt sie bei 74 Euro, 2024 waren es noch 129 Euro.Verivox empfiehlt einen Anbieterwechsel, um den Fehlbetrag zu kompensieren und zusätzliche Einsparungen zu erzielen.
Regelsätze bleiben 2026 unverändert
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, nach der die Regelsätze für den monatlichen Lebensunterhalt 2026 unverändert bleiben.in Deutschland beziehen mehr als fünf Millionen Menschen Bürgergeld. Für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt der Regelsatz weiterhin 563 Euro im Monat. Davon sind laut Verivox rechnerisch 45,70 Euro für Stromkosten vorgesehen. Übersteigen die tatsächlichen Ausgaben diesen Betrag, müssen Betroffene die Differenz selbst tragen.
Durchschnittliche Stromkosten übersteigen Pauschale
Nach Berechnungen von Verivox liegen die Stromkosten eines Single-Haushalts mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Bundesdurchschnitt bei 50,33 Euro pro Monat. Damit sind die tatsächlichen Kosten rund zehn Prozent höher als die im Bürgergeld vorgesehene Pauschale.
Regionale Unterschiede bei Stromkosten
Die Versorgungslücke variiert regional deutlich. In Hamburg zahlen alleinlebende Bürgergeldempfänger im Schnitt 57,93 Euro pro Monat für Strom, was rund 27 Prozent mehr als die vorgesehene pauschale ist. Im Jahresverlauf ergibt sich dort ein Fehlbetrag von 147 Euro. Auch im Saarland (plus 101 Euro), Baden-Württemberg (plus 98 Euro) und Nordrhein-Westfalen (plus 80 Euro) liegen die realen Stromkosten deutlich über dem Pauschalbetrag. Geringe Zuzahlungen sind in Brandenburg (plus 9 Euro), Sachsen (plus 14 Euro) und Sachsen-Anhalt (plus 18 Euro) erforderlich. In Bremen liegen die jährlichen Stromkosten als einzigem Bundesland 16 Euro unterhalb der Pauschale. Die regionalen Unterschiede resultieren aus Faktoren wie Netzentgelten, Konzessionsabgaben, regionalem Wettbewerb und Bevölkerungsdichte.
Anbieterwechsel kann Versorgungslücke schließen
bei günstigen Neukundentarifen entfällt die Versorgungslücke für Bürgergeldempfänger. In diesen Tarifen zahlen Single-Haushalte bundesweit durchschnittlich 40,48 Euro pro Monat und damit jährlich 64 Euro weniger als im Bürgergeld veranschlagt. Laut thorsten Storck, Energieexperte bei verivox, lohnt sich besonders für personen im teuren Grundversorgungstarif ein Anbieterwechsel, um die Strompauschale zu unterschreiten und zusätzlich zu sparen.
Stromkosten im Bürgergeld-Regelsatz enthalten
Das Jobcenter übernimmt stromkosten beim Bürgergeld nicht separat, sondern diese sind im monatlichen Regelsatz enthalten und müssen daraus bezahlt werden. Grundlage für die Berechnung des Bürgergelds ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Für Strom wurde für die Verivox-Berechnung bei Alleinlebenden ein Pauschalbetrag von 35,30 Euro angesetzt. Einschließlich der Fortschreibung der Preisentwicklung ergibt sich für das Jahr 2026 ein rechnerischer Wert von 45,70 Euro für Strom pro Monat.