Warnung vor Ausbremsen der Energiewende
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) davor gewarnt, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auszubremsen. „Mir ist wichtig, die Energiewende effizienter zu machen, aber nicht langsamer“, sagte Schneider der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Notwendigkeit eines modernen Stromsystems
Schneider betonte, dass der reine Zubau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten nur der erste Schritt sei. Ein modernes Stromsystem müsse Angebot und Nachfrage in Echtzeit ausbalancieren. Es brauche nun eine Politik, die Netze, Speicher sowie die dynamische und flexible Interaktion von Energieangebot und -nachfrage in den Mittelpunkt stelle. „Es wäre völlig falsch, diese Entwicklung jetzt abzubremsen“, so Schneider.
Vertrauen und Standortvorteil durch erneuerbare Energien
der Minister hob hervor, dass Vertrauen und Verlässlichkeit notwendig seien. Der Ausbau erneuerbarer Energien stelle einen Standortvorteil dar, da Strom aus Wind und Sonne immer günstiger werde. Nun gehe es darum, den Wachstumskurs fortzusetzen und die nächsten Weichen richtig zu stellen.
Vorsprung beim Netzausbau nutzen
Schneider erklärte, der Vorsprung beim Ausbau der erneuerbaren Energien ermögliche es den Netzbetreibern, beim Netzausbau zu priorisieren und effizienter zu werden.Das Thema sei bei der Bundesnetzagentur gut aufgehoben, sodass sich die Politik nicht stark einmischen müsse.
Geplante Maßnahmen und politische Diskussion
Wirtschaftsministerin katherina Reiche (CDU) plant, in der kommenden Woche den sogenannten Energiewende-Monitoring-Bericht vorzustellen. Dieser soll als Grundlage für die weiteren Ausbaupläne bei erneuerbaren und anderen Energien dienen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuvor angedeutet, dass beim Ausbau von Wind- und Solarenergie eine Verlangsamung möglich sei.
Klimaziele und internationale Vorgaben
Nach Berechnungen von Klimawissenschaftlern für den „Climate Action Tracker“ führen die bisher bis 2030 geplanten Klimaschutzmaßnahmen dazu,dass Deutschland auf einem Pfad bleibt,der eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius ermöglicht.Der Internationale Gerichtshof hat klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze für Klimaschäden zu Schadensersatz verklagt werden können.