Linnemann lehnt Annäherung an Linkspartei ab
CDU-Generalsekretär Carsten linnemann hat eine Normalisierung des Verhältnisses zur Linkspartei klar abgelehnt. „Die Linkspartei hat sich nie klar von radikalem Gedankengut abgegrenzt“, sagte Linnemann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Wachsende Sorge über Antisemitismus
Linnemann äußerte sich besorgt über zunehmende antisemitische Strömungen. „Aktuell nehmen insbesondere die antisemitischen Strömungen in beunruhigender Weise massiv zu. Wachsender Antisemitismus und ein Bekenntnis zum Sozialismus – das ist das Gegenteil von dem, was wir in der CDU wollen“, so Linnemann. Er betonte, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU weiterhin gelte. Dieser Beschluss schließt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei gleichermaßen aus.
position zur Schuldenbremse
Linnemann sprach sich zudem gegen eine Reform der Schuldenbremse aus, wie sie von Union, SPD und Grünen vereinbart wurde. Für einen entsprechenden Beschluss wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig, wofür auch Stimmen von Linken oder afd erforderlich wären. „Dass es eine Reform der Schuldenbremse geben wird, ist nicht ausgemacht“, sagte Linnemann. „Wir wissen doch gar nicht, zu welchen ergebnissen die Kommission kommt, die jetzt eine Reform prüft. Aus Sicht der Union kann die Schuldenbremse im Prinzip so bleiben wie sie ist.“
Wahl von Verfassungsrichtern
Mit Blick auf die Wahl von Verfassungsrichtern, bei der die Union im ersten Anlauf kurzfristig einer Kandidatin ihre zuvor zugesagte Unterstützung entzogen hatte, zeigte sich Linnemann optimistisch. „Ich bin zuversichtlich, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat die erforderliche breite Mehrheit im Parlament finden wird.“ Wie die hierfür notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kommen soll, ließ Linnemann offen. Er stellte jedoch klar, dass es „keine Gespräche mit der AfD geben“ werde.
hintergrund zur Wahl der Verfassungsrichter
Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. in der Vergangenheit einigten sich die für eine solche Mehrheit notwendigen parteien informell auf einen Verteilungsschlüssel, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, Grüne und bislang FDP nach der Bundestagswahl gemeinsam keine Zweidrittelmehrheit mehr erreichen, sind bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag zusätzlich die Stimmen der Linken oder der AfD notwendig.