Bundeskabinett beschließt neues Wehrdienstgesetz
Die Bundesregierung hat dem neuen Wehrdienstgesetz zugestimmt. Das Kabinett brachte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) auf den Weg.
Freiwilligkeit und Erfassung ab 2026
Nach dem neuen Gesetz soll der Wehrdienst zunächst auf Freiwilligkeit basieren und mindestens sechs Monate dauern. Ab 2026 werden alle Männer ab 18 Jahren über einen Fragebogen erfasst, um ein Lagebild zur Gesundheit der Männer im wehrfähigen Alter zu erhalten. Für frauen ist die Teilnahme an der Erfassung freiwillig. Ab dem 1. Juli 2027 wird zudem die Musterung für Männer verpflichtend eingeführt.
Anreize für Freiwillige
Wer sich freiwillig bei der Bundeswehr meldet, wird laut Gesetzentwurf von Beginn an zum Soldaten auf Zeit und erhält eine höhere Vergütung. zusätzliche Anreize wie Zuschüsse zum privaten Führerschein, Berufsförderung und sprachkurse sollen junge menschen für den Dienst gewinnen.
Ziele und mögliche Einführung der Wehrpflicht
das neue Gesetz verfolgt das Ziel, die Kapazitäten der Bundeswehr um 80.000 Soldaten zu erhöhen. Nach ersten Schätzungen werden insgesamt etwa 460.000 Soldaten für die aktive Truppe und die Reserve benötigt. Sollte das Rekrutierungsziel nicht erreicht werden oder sich die Sicherheitslage verschärfen,sieht das Gesetz die Möglichkeit zur Einführung der Wehrpflicht vor. Ein Automatismus ist dabei jedoch nicht vorgesehen.
Kritik aus der Opposition
In den vergangenen Tagen gab es insbesondere aus der Union Kritik am Gesetzentwurf. Der stellvertretende Unionsfraktionschef Norbert Röttgen bezeichnete den Entwurf als unzureichend. Er sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass Deutschland auf dieser Grundlage nicht verteidigungsfähig werde. Zudem entspreche der Entwurf nicht dem im Koalitionsvertrag genannten schwedischen Modell, da konkrete Zahlen und Fristen fehlten. Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte zeitweise einen sogenannten Leitungsvorbehalt eingelegt, diesen nach Gesprächen jedoch wieder zurückgenommen.