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Papier kritisiert parteipolitische Praxis bei Richterwahlen

by Redaktion
26. August 2025
in Politik Inland
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Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Bundesverfassungsgericht (Archiv)

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Papier kritisiert parteipolitische Praxis bei Richterwahlen

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, fordert eine Änderung im Vorgehen bei der Auswahl von Kandidaten für Richterposten in Karlsruhe.

Kritik an parteipolitischer Einflussnahme

Papier erklärte gegenüber der "Rheinischen Post", das Problem liege nicht in der gesetzlichen Regelung des Wahlvorgangs, sondern in der seit Jahrzehnten praktizierten parteipolitischen Handhabung.

Vorschlagsrechte ohne gesetzliche Grundlage

Nach Angaben Papiers haben sich die großen Volksparteien CDU/CSU und SPD ohne gesetzliche Grundlage sogenannte Vorschlagsrechte eingeräumt. Diese Rechte wurden anschließend mit den jeweiligen kleinen Koalitionspartnern FDP und Grünen geteilt

Kritik an parteipolitischer praxis bei Richterwahlen

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, fordert ein verändertes Vorgehen bei der Auswahl von kandidaten für die Richterposten in Karlsruhe.

Probleme durch parteipolitische Handhabung

Papier erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, das Problem liege nicht in der gesetzlichen Regelung des Wahlvorgangs, sondern in der seit Jahrzehnten eingeführten parteipolitischen Praxis. Ohne gesetzliche Grundlage hätten sich die großen volksparteien CDU/CSU und SPD sogenannte Vorschlagsrechte eingeräumt und diese mit den jeweiligen kleinen Koalitionspartnern FDP und Grünen geteilt. Diese starre Verteilung von Vorschlagsrechten an etablierte Parteien könne so nicht aufrechterhalten werden.

Hierzupassend

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Veränderte Parteienlandschaft und Auswirkungen

Nach Ansicht Papiers entspreche diese Praxis nicht mehr den Realitäten der Zusammensetzung des Parlaments und ignoriere die Veränderungen und Fragmentierungen der deutschen parteienlandschaft. Die Aufrechterhaltung dieser Vorschlagsrechte könne dazu führen, dass die Wahl der Verfassungsrichter in parteipolitische Auseinandersetzungen ausarte. Dies schade dem Ansehen und der Autorität des Bundesverfassungsgerichts.

Vorschlag für ein neues Auswahlverfahren

Papier betonte, die Richterstellen des Bundesverfassungsgerichts seien keine Erbhöfe. Die Parteien sollten auf ihre überkommenen Vorschlagsrechte verzichten. Er schlug vor, dass die zwölf Mitglieder des Wahlausschusses des Bundestages, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vom Plenum gewählt werden, sich in vertraulicher und sachbezogener Beratung auf Vorschläge einigen, die dann im Plenum zur Wahl gestellt werden. Diese Personalvorschläge des nichtöffentlich beratenden Wahlausschusses würden nicht den Stempel eines formellen Parteikandidaten als Ergebnis eines abgesprochenen Parteiproporzes tragen.

Vertrauliches Verfahren im Wahlausschuss

Papier hob hervor, dass nach der gesetzlichen Regelung jedes Mitglied des Wahlausschusses einen Vorschlag machen könne, der allerdings acht der zwölf Stimmen auf sich vereinen müsse. Die Vertraulichkeit des Verfahrens im Wahlausschuss könne sachbezogene Verständigungen erleichtern und eine öffentliche Diskreditierung von Kandidaten verhindern.

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: DEUJustizNormal
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