Bundesverfassungsgericht weist RBB-Verfassungsbeschwerde ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen Regelungen des im Jahr 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin zurückgewiesen.
Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit festgestellt
Nach Angaben der Richter in Karlsruhe verletzen die überwiegend zulässig angegriffenen Regelungen die Rundfunkfreiheit des RBB nicht. Die Landesgesetzgeber verfehlen mit den getroffenen Regelungen nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Gegenstand der Beschwerde
die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag, der einen neuen Rechtsrahmen für den RBB schafft. Die Rundfunkanstalt sah ihre Rundfunkfreiheit durch verschiedene staatsvertragliche Regelungen beeinträchtigt,darunter die Einführung eines Direktoriums neben der Intendanz sowie die Festlegung von Mindestzahlen an Regionalbüros und -studios. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht (Beschluss vom 23. Juli 2025 – 1 BvR 2578/24).