Verschärfte Kritik am geplanten Tariftreuegesetz
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, hat die Kritik der Arbeitgeber am geplanten Tariftreuegesetz deutlich verschärft. „Bei mir im Verband stehen alle auf den Barrikaden“, sagte Kampeter dem Nachrichtenmagazin politico.
Forderung an die Unionsfraktion
Kampeter forderte die Unionsfraktion im Bundestag auf, dem Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung nicht zuzustimmen. die Abgeordneten müssten sich fragen,„warum sie ein Gesetz,das im Wesentlichen eins zu eins aus der ampel kommt,als Union unterstützen“.
Möglichkeiten für klagen gegen das Gesetz
Für betroffene unternehmen sieht Kampeter gute chancen, gegen das Gesetz vorzugehen. „Es gibt durchaus Ansätze für betroffene Unternehmen, zu klagen“, erklärte er. Kampeter stellte die Notwendigkeit von Tariftreueklauseln infrage,da Mindeststandards bei Lohn und Arbeitsbedingungen bereits gesetzlich garantiert seien. Durch den gesetzlichen Mindestlohn sei die Grundlage entfallen, die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Tariftreueklauseln gesondert zu regeln.
Regierung plant neue Behörde zur Überwachung
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung sicherstellen,dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden,die sich bei Lohn und Arbeitszeiten an die Standards aus Tarifverträgen halten. Zur Überwachung soll eine neue Behörde geschaffen werden.Kampeter äußerte Zweifel an diesem Vorhaben: „Wollen wir wirklich eine neue Behörde zur Tarifüberwachung?“ er sprach sich stattdessen für eine „deklaratorische Tariftreue“ aus, wie sie in manchen Ländergesetzen vorgesehen ist. Dabei erklärt eine Firma, dass sie sich an gesetzliche Standards hält; Verstöße werden sanktioniert.
Arbeitszeitgesetz: Keine gemeinsame Empfehlung mit dem DGB erwartet
Bei der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes erwartet Kampeter keine gemeinsame Empfehlung mit dem deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Wir wollen eine Reform, die anderen wollen nichts“, sagte er. Kampeter sieht wenig Aussicht auf eine Einigung, äußerte jedoch die Hoffnung auf konstruktive Lösungen mit dem Arbeitsministerium.
Geplante Änderungen beim Arbeitszeitgesetz
Union und SPD haben vereinbart, das Arbeitszeitgesetz zu ändern. Die Höchstarbeitszeit soll sich künftig nicht mehr auf den Tag, sondern auf die Woche beziehen. Vor der Gesetzgebung sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften in einem „Sozialpartnerdialog“ nach Gemeinsamkeiten suchen.
Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Kampeter erklärte, dass die BDA an dem Dialog teilnehmen werde, sofern sie eingeladen werde.Er äußerte jedoch zweifel an der Bereitschaft der Gewerkschaften, Änderungen am Arbeitszeitgesetz mitzutragen. Die vierte und letzte Sitzung des Dialogs ist für Oktober vorgesehen. Im Anschluss soll es eine regierungsinterne Abstimmung und dann einen Gesetzentwurf geben. Nach Einschätzung von Kampeter wird das Gesetz in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet.