Gericht bestätigt Rückforderung von Heizkostenzuschüssen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit.
Überzahlung durch Irrtum
Im konkreten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung erhalten.Dadurch entstand eine Überzahlung in Höhe von 3.600 Euro.
Bewertung der Rechtslage
Die klägerin argumentierte, sie habe als juristischer laie die Fehler nicht erkennen können und sei nicht verpflichtet gewesen, die Bescheide zu überprüfen. Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst Recht gegeben, da das Jobcenter offenbar stets nur vorläufige Leistungen bewilligte.Das Landessozialgericht widersprach dieser Auffassung und betonte, dass auch die Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien.
Pflichten der leistungsempfänger
Die Richter stellten klar, dass Leistungsempfänger verpflichtet sind, Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen. Die klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich zu hoch war. Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe nicht, so das Gericht.