Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Maskenprozessen
Der Bundesgerichtshof (BGH) plant, noch im Laufe dieses Jahres über sechs von sieben anhängigen Verfahren zur Maskenbeschaffung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) während der Coronakrise zu entscheiden. Dies teilte ein Sprecher des BGH dem Nachrichtenportal T-Online mit.
Hintergrund der Verfahren
Bei den sechs Verfahren handelt es sich um sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden. In diesen Fällen hatte die Vorinstanz eine Revision ursprünglich nicht vorgesehen, jedoch streben entweder das Bundesministerium oder die Gegenseite eine solche an.
Klagen von Maskenlieferanten
Die Kläger sind Lieferanten von Atemschutzmasken, die im Jahr 2020 im Rahmen des open-House-Verfahrens des Bundesministeriums für Gesundheit Auftragszuschläge erhielten. Dieses Verfahren wurde vom damaligen Minister Jens Spahn (CDU) initiiert. In vielen Fällen verweigert das Ministerium seit mehreren Jahren die Begleichung der Rechnungen. als Gründe werden unter anderem verzögerte Lieferungen, mangelhafte Ware oder zuletzt überhöhte Preise genannt. In einem der Verfahren geht es um Forderungen in Höhe von 85,6 Millionen Euro, die sich mit Zinsen inzwischen auf über 120 Millionen Euro erhöht haben.
Verfahrensstand und Ausblick
Sollte der Bundesgerichtshof die Revision zulassen, würde er die in der Vorinstanz ergangenen Urteile auf Rechtsfehler prüfen. Im siebten Fall,der bereits vom Oberlandesgericht Köln als Sonderfall eingestuft wurde,ist dies bereits der Fall. Hier klagt ein Unternehmen auf Schadensersatz, obwohl es keinen Auftragszuschlag erhalten hatte. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur zugelassenen beiderseitigen Revision wird laut Gericht im ersten Quartal 2026 erwartet.