Merz betont Gewissensfreiheit der Abgeordneten
Trotz des Eklats um die gescheiterte Verfassungsrichterwahl und der knappen Mehrheit der schwarz-roten Koalition im bundestag will Bundeskanzler Friedrich merz (CDU) nicht besonders auf Fraktionsdisziplin pochen.
Entscheidungsfreiheit bei Gewissensfragen
„Wenn ein Abgeordneter sagt, das ist für mich eine Gewissensfrage, dann ist das eine Gewissensfrage“, sagte Merz am Freitag in Berlin bei der traditionellen Pressekonferenz des Kanzlers vor der Sommerpause. Das müsse jeder Abgeordnete selbst entscheiden. Dies gelte nicht nur für die Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht, sondern für alle Entscheidungen, fügte Merz hinzu.
Umgang mit der gescheiterten Wahl
Näher auf inhaltliche Fragen zur verschobenen Wahl ging Merz nicht ein. Dazu sei „alles gesagt worden“, so der kanzler. Die Angelegenheit werde in den kommenden Wochen unter den Koalitionspartnern besprochen. Merz zeigte sich zuversichtlich, dass beide Fraktionen dies gut lösen werden.
Koalition mit knapper Mehrheit
Die Koalition verfügt im Bundestag über 328 Sitze und hat damit nur eine Mehrheit von 13 Stimmen. Wie knapp diese Mehrheit ist, zeigte sich bereits bei der kanzlerwahl von Merz. Erstmals wurde ein Bundeskanzler nicht direkt, sondern erst im zweiten Wahlgang ins Amt gewählt.
Zusammenarbeit in der Koalition
Merz kündigte insgesamt eine „ganz normale Arbeitsbeziehung“ zwischen SPD und Union an.Mit schwierigen Situationen wolle man fair und partnerschaftlich umgehen.