gericht erlaubt pro-palästinensisches Protestcamp am Bundeskanzleramt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein pro-palästinensisches Dauer-Protestcamp künftig wieder auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt abgehalten werden darf. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung erheblicher Vorgaben zum Lärmschutz.
Hintergrund der Versammlung
Seit dem 15. Juni findet auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt ein als Versammlung angemeldetes Dauercamp statt. Nachdem die Teilnehmer in der Vergangenheit wiederholt lautstark in Erscheinung getreten waren, ordnete die Polizei berlin am 14. Juli die Verlegung der Versammlung auf einen teil des Washingtonplatzes vor dem Berliner Hauptbahnhof an.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts
die Teilnehmer folgten zunächst der Anordnung.Ein am selben Tag eingereichter Eilantrag hatte teilweise Erfolg. Die 1. Kammer des verwaltungsgerichts bestätigte zwar die Einschätzung der Polizei, dass eine erhebliche gefahr im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin durch Lärmemissionen für das Bundeskanzleramt bestehe.Die Verlegung des Versammlungsortes sei jedoch nicht erforderlich, um dieser Gefahr zu begegnen.
Lärmauflagen als milderes Mittel
Nach Ansicht des Gerichts hätte es ausgereicht, Lärmauflagen gegenüber der versammlung zu erlassen. Das Gericht stellte daher die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her, untersagte jedoch gleichzeitig die weitere Verwendung von Hilfsmitteln zur Erzeugung oder verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Megafonen.
Beschwerde der Polizei
Gegen den Beschluss hat die Polizei Berlin bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (Beschluss der 1. Kammer vom 16.Juli 2024 – VG 1 L 634/25)