CDU-Arbeitnehmerflügel fordert strenge Regeln für flexiblere Arbeitszeiten
Warnung vor Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
der CDU-Arbeitnehmerflügel CDA spricht sich für strenge Vorgaben bei der geplanten Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts aus. In einem Papier mit dem Titel „Grundsätze für eine attraktive Arbeitszeitpolitik“ warnen die Arbeitnehmervertreter der CDU vor einer zu starken Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Sie fordern, Sicherheitsregeln einzuführen, um Nachteile für Beschäftigte zu verhindern.
Branchenbezogene Bedenken
In dem Papier heißt es, es gebe viele Tätigkeiten, bei denen flexible Begrenzungen zu realen Nachteilen führen könnten. Besonders in Branchen wie Pflege,Handwerk oder Gastronomie dürfe eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht zur Aushebelung von Ruhezeiten führen. Über das Papier berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Der Bundesvorstand der CDA hat das Papier am Dienstagabend verabschiedet.
Balance zwischen Flexibilität und Schutz
CDA-Vorsitzender Dennis Radtke betonte gegenüber der Zeitung die Notwendigkeit einer ausgewogenen Regelung. „Wir mahnen die notwendige balance an. Es darf nicht zu einer schleichenden Entgrenzung der Arbeitszeit kommen.“ Für Beschäftigte in der Produktion sollten die bestehenden Schutzbestimmungen weiterhin gelten. Für Arbeitnehmer, die beispielsweise abends E-Mails bearbeiten, müsse jedoch nicht jedes Mal die gesetzliche Ruhezeit greifen, so Radtke.
Flexibilisierung im Koalitionsvertrag
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde auf Initiative der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Zunächst sollen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter darüber beraten und gemeinsame Vorschläge erarbeiten.Die Koalition plant zudem die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Erfassung von arbeitszeiten, die unbürokratisch gestaltet werden soll.Derzeit gilt grundsätzlich eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag sowie eine Mindestruhezeit von elf stunden zwischen zwei Arbeitstagen, wobei bereits Ausnahmen bestehen.
Forderungen nach mitbestimmung und Zeiterfassung
Eine weitere Liberalisierung des Arbeitszeitrechts solle laut CDA nur mit Zustimmung von Arbeitnehmervertretern erfolgen. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden müsse im Grundsatz beibehalten werden. Längere Arbeitszeiten sollten nur mit Zustimmung des Betriebsrats und bei tariflicher Regelung möglich sein. in Betrieben ohne Betriebsrat oder Tarifvertrag solle es bei der bisherigen Regelung bleiben. Die CDA fordert außerdem eine transparente und verlässliche Zeiterfassung im Arbeitsleben,da ohne diese die Rechte der Beschäftigten nicht wirksam geschützt werden könnten. Flexibilisierung und Zeiterfassung müssten gemeinsam geregelt werden.