zugang der Zollämter zu Polizeidaten geplant
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, den zollämtern im Kampf gegen Schwarzarbeit Zugriff auf das Polizeiliche Informationssystem (INPOL) zu ermöglichen. Dies geht aus dem Referentenentwurf zum Gesetz zur „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ hervor, über den Tageszeitungen der funke-Mediengruppe berichten.
Verbesserter Informationsaustausch zwischen Behörden
Im Gesetzentwurf heißt es, nur durch das Zusammenführen aller relevanten Tat- und Täterinformationen der beteiligten Ermittlungsbehörden könnten Zusammenhänge erkannt und Ermittlungen effektiv durchgeführt werden.Ein Verzicht auf einen Informationsaustausch wäre demnach ein Rückschlag für Zoll und Polizei im Kampf gegen systematischen Steuerbetrug. bislang erfolgen Abfragen durch die Schwarzarbeit-Bekämpfer des Zolls lediglich schriftlich oder telefonisch über die Lagedienste und Sprechfunkzentralen der Zollverwaltung. Künftig sollen die Zollbeamten auch Zugriff auf Daten der Finanzbehörden und Sozialämter erhalten.
Ausbau der Ermittlungsbefugnisse und Datenanalyse
neben der Etablierung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems beim Zoll und einer stärker risikoorientierten Herangehensweise plant das Bundesfinanzministerium, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen auszustatten. Diese Befugnisse können in bestimmten Fällen von der Staatsanwaltschaft an die Zollbeamten übertragen werden.
Erwartete mehreinnahmen für Bund, Länder und Sozialversicherungen
Die Bundesregierung rechnet durch das Gesetz mit erheblichen Mehreinnahmen für die Haushalte von Bund, Ländern und Sozialversicherungen. Nach Angaben des Finanzministeriums werden bis zum jahr 2029 rund 858 Millionen Euro zusätzlich erwartet. Vor allem die Sozialversicherungsträger sollen durch effizientere Ermittlungen profitieren. Die Länderhaushalte würden jährlich um rund 59 Millionen euro entlastet, insbesondere die örtliche Justiz. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit anderen ministerien.
Schärfere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit angekündigt
Bereits Anfang Juni hatte Klingbeil schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität angekündigt. Auch die vorherige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt, die jedoch nicht umgesetzt wurden.
Ermittlungen und Schäden durch Schwarzarbeit im Jahr 2024
Im Jahr 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen Gesamtschaden von rund 766 Millionen Euro aufgedeckt. Der Zoll leitete 2024 insgesamt 97.000 Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein.
Auswirkungen von Schwarzarbeit
Im Gesetzentwurf wird betont, dass Schwarzarbeit der deutschen Wirtschaft schade und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrabe. Wer schwarzarbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben.