Bund übernimmt Steuerausfälle der Kommunen bis 2029
Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 bis 2029, die durch das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung entstehen, vollständig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer der Gemeinden. Dies geht aus dem Beschlusspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Montagabend hervor, über das RTL und ntv am Dienstag berichten.
Kompensation der Mindereinnahmen der Länder
Die Mindereinnahmen der Länder übernimmt der Bund anteilig.Die Kompensation soll über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Milliarden Euro über zwei Programme mit mitteln aus dem Sondervermögen erfolgen. Zum einen legt der Bund ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie Kitas auf, mit einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro, befristet auf vier Jahre.Zum anderen erhöht der Bund seine Zuschüsse beim Transformationsfonds für Krankenhäuser um eine Milliarde Euro für die kommenden vier Jahre, sodass insgesamt 3,5 Milliarden euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Übernahme von zinsen und Tilgung durch den Bund
Die Zinsen und die Tilgung des 100-Milliarden-Euro-Anteils der Länder am Sondervermögen übernimmt ebenfalls der Bund. um die Mittel schnell einsetzen zu können, sollen keine Genehmigungen von Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen. Bund und Länder sind sich darüber hinaus einig, dass die Zusätzlichkeit entfällt, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung – auch auf Bereiche wie Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau – erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird. Im Grundgesetz ist die Zusätzlichkeit des Sondervermögens festgeschrieben.
Weitere Entlastungen für Länder und Kommunen
Ein weiterer Punkt betrifft Maßnahmen der Länder, mit denen diese ihre Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger kassenkredite entlasten. Der Bund will sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr finanziell zur Hälfte beteiligen. Für den gleichen Zeitraum sollen die Geberländer im bundesstaatlichen finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
Entlastung der ostdeutschen Bundesländer
Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt. Über die Umsetzung der Maßnahmen soll der nächste Koalitionsausschuss noch beraten.
Weiteres Vorgehen
Die Länder müssen die Maßnahmen nun jeweils durch ihre Kabinette verabschieden. Die in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefundene Lösung soll Grundlage für eine Protokollerklärung des Bundes für die Verabschiedung im Bundesrat am 11. Juli sein.