Bundesländer prüfen Entwaffnung von AfD-Mitgliedern
Nach einem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz erwägen zahlreiche Bundesländer, Mitgliedern der AfD die Waffenerlaubnis zu entziehen. Hintergrund ist die bundesweite Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“,die laut Recherchen der „Frankfurter allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) unmittelbare Auswirkungen auf das Waffenrecht haben könnte.
Innenminister sehen dringenden Handlungsbedarf
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte gegenüber der FAS die Bedeutung dieser Einstufung: „Wenn eine partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, ist das natürlich von Bedeutung.“ Waffen dürften nicht in die Hände von „feinden unserer Demokratie“ gelangen, so Strobl weiter. Daher müssten alle rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Die Frage eines möglichen Entzugs der Waffenerlaubnis für AfD-Mitglieder steht auf der Tagesordnung der kommenden innenministerkonferenz, die am 11. Juni in Bremerhaven stattfindet. Auch die sachsen-anhaltische Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) bestätigte gegenüber der FAS, dass der Umgang mit bewaffneten AfD-Mitgliedern dort thematisiert werde.
Rechtsexperte sieht Handlungsspielraum der Waffenbehörden
Markus Eisenbarth, Waffenrechtsexperte an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erklärte, dass alle Bundesländer nun auf das Gutachten des Verfassungsschutzes reagieren müssten. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem sei ein „starkes Indiz“ für eine fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Auch die Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes aufgrund eines Eilantrags der AfD stehe einer Entscheidung der Waffenbehörden nicht entgegen.„Die Waffenbehörden könnten aufgrund ihrer eigenen Beurteilungsverantwortung schon jetzt entscheiden“,sagte Eisenbarth.
Weiterführender Kontext
Die AfD wurde bereits zuvor vom Bundesamt für verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Die hochstufung zur gesichert rechtsextremen Gruppierung bedeutet, dass die Behörde nun von einer erwiesenen extremistischen Ausrichtung der Partei ausgeht. diese einstufung hat weitreichende konsequenzen, unter anderem für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Parteimitglieder sind oder mit der Partei sympathisieren.