EuGH erschwert Einstufung sicherer Herkunftsländer für Asylverfahren
EuGH verschärft Anforderungen für sichere Herkunftsländer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anforderungen für die Einstufung sicherer Herkunftsländer in Asylverfahren verschärft. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen Listen sicherer Herkunftsländer nur dann erstellen, wenn sie die zugrunde liegenden Quellen offenlegen und die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in diesen Ländern gewährleistet ist. Dies entschied das Gericht in Luxemburg am Freitag.
Erste Entscheidung zu italienischen Zentren in Albanien
Im aktuellen Verfahren befasste sich der EuGH erstmals mit Fragen zu den italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren für Migranten in Nordalbanien














