Das saarländische Wirtschaftsministerium hat fünf Startups mit dem Starter Stipendium Saar gefördert. Die Stipendien wurden nach Angaben des Ministeriums von Wirtschaftsstaatssekretärin Elena Yorgova-Ramanauskas übergeben.
Das Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, deren Geschäftsmodell laut Ministerium einen positiven Effekt für die gesamte Region erwarten lässt. Ziel sei es, Gründungsprojekte in einer frühen Phase ihres Markteintritts finanziell zu unterstützen.
„Wir wollen ein Saarland, in dem aus guten Ideen erfolgreiche Unternehmen werden. Dafür brauchen Gründerinnen und Gründer gute Rahmenbedingungen und verlässliche Unterstützung. Mit dem Starter Stipendium setzen wir genau hier an. Wir investieren in Innovation, Unternehmergeist und damit in die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes“, so Staatssekretärin Yorgova-Ramanauskas bei der Übergabe der Stipendien.
Die geförderten Unternehmen
Folgende fünf Unternehmen erhalten die Förderung
- Cavella (Kleinblittersdorf): Digitale Plattform für die Pferdebranche mit Gesundheitsmanagement, Dienstleistervernetzung und Verwaltungsprozessen.
- HEDROTEC GmbH (St. Ingbert): Kompakte Anlagen zur Reinigung und Aufbereitung von Abwasser direkt vor Ort.
- Oakiv GmbH (Homburg): Mobile 3D-Druck-Fabriken mit vernetzten Druckern, deren Produktion und Qualität mithilfe von KI überwacht werden können.
- RentalOne GmbH (Merchweiler): Cloudbasierte Immobilien-Verwaltungsplattform für Vermieter, Mieter, Hausverwaltungen und institutionelle Investoren.
- seatbase Technologies GmbH (Saarbrücken): Plattform zur Verwaltung von Softwarelizenzen für IT-Dienstleister mit Auswertung von Nutzung und Kosten.
Förderbedingungen
Das Stipendium ist als personengebundener Zuschuss angelegt. Pro Unternehmen können demnach bis zu zwei Gründerinnen oder Gründer mit jeweils 1.500 Euro im Monat unterstützt werden. Bei einer Laufzeit von zwölf Monaten ergibt sich laut Ministerium eine maximale Fördersumme von 36.000 Euro pro Unternehmen.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und Startups, deren Gründung nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Die Geschäftsmodelle müssen nach Angaben des Ministeriums nicht zwingend technologischer Art sein, sondern können auch einen kreativen, digitalen oder nachhaltigen Hintergrund haben.



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