Die Gemeinde Gersheim ehrt auch in diesem Jahr ihre erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler sowie Kulturschaffenden. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 19. November 2026, um 18 Uhr im Kulturhaus Gersheim statt.
Kriterien für die Sportlerehrung
Geehrt werden können Sportlerinnen und Sportler, die einem in der Gemeinde Gersheim ansässigen Verein angehören oder ihren Wohnsitz in Gersheim haben und einem auswärtigen Verein angehören. Berücksichtigt wird der Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. August 2026.
Für Einzelsportler gelten laut Mitteilung folgende Voraussetzungen:
- erster Platz bei einer Landesmeisterschaft oder überregionalen Meisterschaft
- Platzierung unter den ersten drei bei einer deutschen Meisterschaft
- Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Wettkämpfen
Für Mannschaften gelten diese Kriterien
- 1. bis 3. Platz bei deutschen Meisterschaften
- 1. Platz bei überregionalen Meisterschaften
- 1. Platz bei Landesmeisterschaften
- Meisterschaften bei offiziellen Wettkämpfen, etwa Meisterschaftsspiele des Saarländischen Fußballverbandes, Medenspiele des Saarländischen Tennisbundes oder offizielle Rundenwettkämpfe des Saarländischen Schützenverbandes
Die Abteilung III: Familie, Tourismus, Kultur und Sport bittet, erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler aller Altersklassen, die diese Kriterien erfüllen, bis spätestens 5. Oktober 2026 schriftlich mit entsprechendem Nachweis, etwa Kopien von Urkunden, zu melden. Später eingehende Meldungen können laut Gemeinde nicht berücksichtigt werden.
Ehrungen im kulturellen Bereich
Neben dem Sport will die Gemeinde auch herausragende Leistungen im kulturellen Bereich würdigen. Vereine oder Einzelpersonen, die im genannten Zeitraum einen Preis auf Landes- oder Bundesebene erzielt haben oder in einem überregionalen Wettbewerb erfolgreich waren, sollen an einem noch festzulegenden Termin geehrt werden.
Als Beispiele nennt die Gemeinde Sieger beim Wettbewerb „Jugend musiziert“, Bundeswertungsspiele der Musikvereine, Filmfestivals des BDFA oder Wertungssingen der Chöre.
Einzelpersonen oder Ensembles wie Chöre, Musikvereine oder Bands, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. August 2026 in einem Wettbewerb im In- oder Ausland mit dem 1. bis 3. Platz ausgezeichnet wurden oder eine vergleichbare Wertung erhalten haben, sollen dies der Gemeinde ebenfalls bis spätestens 5. Oktober 2026 schriftlich mitteilen. Auch hier gilt: Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zugelassen sind Personen und Vereine, die im Gemeindegebiet von Gersheim wohnen, dort ihren Sitz haben oder einem Ensemble bzw. Verein mit Sitz in der Gemeinde Gersheim angehören.
Kontakt
Meldungen für beide Ehrungen nimmt die Abteilung III entgegen:
Rathaus, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Abteilung III: Familie, Tourismus, Kultur und Sport, Herr Mack, Telefon 06843/801-306, E-Mail: tmack@gersheim.de


Schreibe einen Kommentar