Mit dem Ende der Brut- und Setzzeit können Hecken und Gehölze wieder zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die Stadt Völklingen weist in diesem Zusammenhang auf die notwendige Pflege privater Grundstücke hin.
Verwilderte Flächen als Rückzugsraum
Nach Angaben der Stadtverwaltung bieten vor allem unbebaute, verwilderte Flächen sowie dichtes Gestrüpp Wildschweinen geeignete Rückzugsräume innerhalb der Siedlungsbereiche.
Die Stadt Völklingen schneidet nach eigenen Angaben auch auf städtischen Flächen Hecken zurück, um Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere zu reduzieren. Die Pflege privater Flächen sei laut Mitteilung ein weiterer wichtiger Baustein, um den Tieren geeignete Rückzugsräume in den Wohngebieten zu nehmen.
Pflegepflicht für Eigentümer
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, ihre Flächen ordnungsgemäß zu pflegen. Insbesondere darf Bewuchs nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Werden erforderliche Pflege- und Rückschnittarbeiten trotz entsprechender Hinweise nicht durchgeführt, will die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen und notwendige Maßnahmen zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände einleiten.



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