Wahlberechtigte in Sulzbach haben im Zusammenhang mit der Neuwahl der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen erhalten. Als Absender war dort fälschlicherweise die Stadt Püttlingen anstelle der Stadt Sulzbach genannt, wie die Stadt Sulzbach mitteilte.
Nach Angaben der Stadt betrifft der Druckfehler ausschließlich den Absendervermerk im Adressfeld. Eine unverzüglich durchgeführte Prüfung durch das Wahlamt der Stadt Sulzbach habe ergeben, dass sämtliche übrigen Angaben auf den Wahlbenachrichtigungen korrekt seien und sich eindeutig auf die Stadt Sulzbach sowie die Neuwahl der Regionalversammlung am 30. August 2026 bezögen.
Personalisierte Angaben korrekt
Laut Mitteilung sind die Wahlbenachrichtigungen ordnungsgemäß personalisiert. Die Anschriften der Wahlberechtigten sowie das jeweils zuständige Wahllokal seien korrekt angegeben. Auch sämtliche Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, die Bezeichnung der Stadt Sulzbach im übrigen Inhalt der Benachrichtigung sowie weitere wahlrechtlich relevante Angaben seien fehlerfrei.
Neue Benachrichtigungen für alle Wahlberechtigten
Alle rund 12.300 Wahlberechtigten in Sulzbach erhalten nach Angaben der Stadt zeitnah neue Wahlbenachrichtigungen mit der korrekten Absenderangabe. Eine doppelte Beantragung der Briefwahlunterlagen oder eine mehrfache Teilnahme an der Wahl sei trotz der Zusendung einer zweiten, korrigierten Wahlbenachrichtigung ausgeschlossen.
Für die Beantragung der Briefwahl im Briefwahllokal der Stadt Sulzbach sowie bei der Wahl im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Druckdienstleister reagierte nach Bekanntwerden
Die Stadt Sulzbach erklärte, sie bedauere die dadurch möglicherweise entstandenen Irritationen. Nach Mitteilung des beauftragten Druckdienstleisters sei der Fehler unmittelbar nach Bekanntwerden geprüft worden, die erforderlichen Maßnahmen seien unverzüglich eingeleitet worden.
Für Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Sulzbach unter der Telefonnummer 06897/508-130 zur Verfügung.


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