Unklarheit über Abrufverfahren für Sondervermögen
Derzeit liegt lediglich ein Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Sondervermögen vor. Dieser Entwurf ist noch nicht offiziell veröffentlicht. Offen ist auch das Verfahren, wie Kommunen Mittel beim Land abrufen können. Nach Angaben der Landeshauptstadt Saarbrücken stimmen Land und kommunale Ebene das Verfahren derzeit ab. Das Land plant eine eigene Förderrichtlinie. Erst auf dieser Grundlage kann festgelegt werden, für welche konkreten Projekte Saarbrücken die Mittel einsetzen wird.
Forderung nach verlässlichen Rahmenbedingungen
Oberbürgermeister Uwe Conradt betont die bedeutung klarer Vorgaben. Er erklärt, der Bund stelle investive Mittel bereit, doch bevor Projekte benannt werden könnten, brauche es eine für die kommunen geeignete Landesrichtlinie. Planungssicherheit sei Voraussetzung für verantwortungsvolle Entscheidungen des Stadtrats. Die Vorabstimmungen für eine schnelle Entscheidung innerhalb der verwaltung seien getroffen.
Conradt verweist zugleich auf den hohen Investitionsdruck der landeshauptstadt Saarbrücken und die besondere rolle der Stadt als einzige Großstadt des Landes und Standort zentraler Sicherheits- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen.
Hoher Investitionsbedarf der Landeshauptstadt
Finanzierungsbedarf in den kommenden Jahren
Laut einer Verwaltungsvorlage liegt der finanzierungsbedarf der Landeshauptstadt Saarbrücken in den kommenden vier Jahren bei rund 280 Millionen Euro. Dieser Bedarf umfasst den Kernhaushalt und die Eigenbetriebe.
Vorgesehen sind unter anderem:
– 66,6 Millionen Euro für Schul-Aus- und neubauten
– 16,2 Millionen Euro für Kindertagesstätten
– 18,9 Millionen Euro für Verkehrsinfrastruktur
– 20,7 Millionen Euro für Feuerwehrgerätehäuser
Hinzu kommen weitere,teils große Investitionsbedarfe,darunter:
– mindestens 35 Millionen Euro für den Gesundheitscampus am Winterberg,der nicht vom Land finanziert wird
– ein möglicher Neubau der Feuerwache 1 mit Kosten von mindestens 100 Millionen euro
– die grundhafte Sanierung der Feuerwache 2,deren Kosten derzeit nicht beziffert sind
Insgesamt belaufen sich die bezifferten Investitionsbedarfe laut Vorlage auf rund 415 millionen Euro.
Begrenzte Wirkung des Sondervermögens
Die der Landeshauptstadt in Aussicht stehenden Mittel aus dem Sondervermögen betragen nach Angaben der Verwaltung rund 92,3 millionen Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Damit kann nur etwa ein Fünftel der bezifferten Investitionsbedarfe abgedeckt werden.
Einschätzung der Finanzdezernentin
Bürgermeisterin und Finanzdezernentin Barbara Meyer erklärt,die Mittel aus dem Sondervermögen könnten helfen,dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen,die die Stadt aus eigenen Mitteln nicht finanzieren könne. Zugleich weist sie darauf hin, dass diese Mittel nicht ausreichten, um die bestehenden Investitionsrückstände zu beheben.
Nach ihrer Darstellung stellt das Sondervermögen zudem keine Antwort auf die laufenden strukturellen Belastungen dar.Dazu zählt sie steigende Personal- und sozialausgaben sowie die kommunale Mitverantwortung für das Klinikum Saarbrücken.
Forderung nach Reform des kommunalen Finanzausgleichs
Die Verwaltungsvorlage der Stadt Saarbrücken hält fest, dass es weiterhin einer grundlegenden Reform der kommunalen finanzausstattung bedarf. Insbesondere die zusätzlichen Aufgaben Saarbrückens als Landeshauptstadt, etwa im Feuerwehr- und Katastrophenschutz, seien bislang unzureichend berücksichtigt.
Oberbürgermeister Conradt führt aus, wenn das Land seine eigenen Mittel aus dem Sondervermögen einsetze, sollte es Saarbrücken als zentralen Standort für Daseinsvorsorge und Sicherheit besonders unterstützen.
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