Verantwortung für Stadtsauberkeit in Saarbrücken
Pflichten der Eigentümerinnen und eigentümer
Eigentümerinnen und Eigentümer sind gemäß der städtischen Straßenreinigungssatzung verpflichtet, die Gehwege und Straßenabschnitte vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin.
Ziele der Regelung
Die Regelung dient nicht nur den Saarbrücker Bürgerinnen und Bürgern, sondern trägt auch dazu bei, die Landeshauptstadt für Besucherinnen und Besucher attraktiver zu gestalten. Sie soll ein erhöhtes sicherheitsgefühl vermitteln und ein angenehmes Wohnumfeld schaffen. Gemeinsames Engagement, etwa bei der Beseitigung von Herbstlaub, kleinen Verschmutzungen oder im Winterdienst, sorgt für gepflegte und sichere Straßen und Wege.
Appell des ZKE
Simone Stöhr, Werkleiterin des ZKE, betont: „Wenn alle mithelfen, bleibt saarbrücken nicht nur sauber, sondern auch lebenswert.“ Sie bedankt sich bei allen, die sich bereits engagiert um die Reinigung kümmern und damit einen wichtigen Beitrag für ihre Nachbarschaft leisten.
reinigungspflicht als Chance
Der ZKE hebt hervor, dass die Reinigungspflicht auch die Möglichkeit bietet, die eigene Umgebung aktiv mitzugestalten und Verantwortung für das Zusammenleben zu übernehmen. Regelmäßiges Fegen trägt nicht nur zur Sauberkeit bei, sondern erhöht auch die Sicherheit, indem potenzielle stolperfallen durch Schmutz oder laub vermieden werden.
Geltungsbereich der Reinigungspflicht
Die Reinigungspflicht umfasst auch Plätze, Parkflächen, Haltestellen, Radwege sowie Fußgängerunterführungen, die nicht vom ZKE gereinigt werden.In der Regel wird diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieterinnen und Mieter übertragen.
Weitere Informationen
Eine Übersicht der vom ZKE betreuten Bereiche sowie die städtische Reinigungssatzung sind auf der Website des ZKE verfügbar.
Bildquellen
- Aktuelles Aus Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken