Saarbrücken begrüßt Urteil zu Schengen-Grenzkontrollen

Verwaltungsgericht Koblenz erklärt Kontrolle nach Einreise aus Luxemburg für rechtswidrig – Oberbürgermeister Conradt fordert Konsequenzen vom Bundesinnenminister

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Grenzkontrolle nach der Einreise aus Luxemburg für rechtswidrig erklärt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken sieht sich dadurch in ihrer seit Monaten vertretenen Position bestätigt.

Toyota Scheidt

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Grenzkontrolle nach der Einreise aus Luxemburg für rechtswidrig erklärt. Die zugrundeliegende Verlängerung der Binnengrenzkontrollen sei nicht unionsrechtskonform, da die Bundesrepublik ihre Entscheidung nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage ausreichend begründet und dokumentiert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Berufung wurde zugelassen.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken begrüßt die Entscheidung. Oberbürgermeister Uwe Conradt erklärte:

„Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Es bestätigt die Position, die wir in Saarbrücken bereits seit Monaten vertreten: Sicherheit ist notwendig, aber dauerhaft stationäre Binnengrenzkontrollen sind für unsere Grenzregion der falsche Ansatz. Gerade in der Eurometropole Saarbrücken, im gemeinsamen deutsch-französischen Ballungsraum, brauchen wir mobile, flexible und lageabhängige Kontrollen statt symbolischer Dauermaßnahmen an der Binnengrenze. Ich fordere Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und diese Linie auch hier bei uns umzusetzen.“

Conradt für mobile statt stationäre Kontrollen

Conradt hatte nach Angaben der Landeshauptstadt bereits seit 2024 wiederholt betont, dauerhaft stationäre Binnengrenzkontrollen widersprächen dem europäischen Gedanken offener Grenzen. Er sprach sich demnach für mobile und flexible Kontrollen aus, möglichst in Zusammenarbeit mit Frankreich.

Die Stadt verweist darauf, dass Saarbrücken als Zentrum der grenzüberschreitenden Eurometropole besonders auf funktionierende Mobilität angewiesen sei. Im Eurodistrict SaarMoselle arbeiten deutsche und französische Kommunen seit Jahren daran, die Grenzregion als gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln.

Conradt weiter

„Für Familien, Beschäftigte, Studierende, Unternehmen und Handel ist der tägliche Grenzübertritt kein Sonderfall, sondern gelebter Alltag. Dauerhafte stationäre Kontrollen schaffen Staus, Unsicherheit und mentale Barrieren. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss zielgenau handeln: durch flexible Kontrollen, grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit und intelligente Lagebilder – nicht durch pauschale Belastungen für eine ganze Region.“

Stationäre Kontrollen umgehbar

Bereits 2024 hatte Conradt laut Mitteilung darauf hingewiesen, dass Straftäter ihre Routen an stationäre Kontrollen anpassen könnten. Vergleichbare Kontrollergebnisse seien auch durch mobile Maßnahmen an verschiedenen Übergängen erreichbar. Die Landeshauptstadt sieht sich durch das Koblenzer Urteil in dieser Position bestätigt.

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