Hinweis für Überweisungen: „Landeshauptstadt Saarbrücken“ als Empfänger angeben

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Bei Überweisungen an die Landeshauptstadt Saarbrücken ist „Landeshauptstadt Saarbrücken" als Empfänger anzugeben

Neue Vorgaben für SEPA-Überweisungen an die Landeshauptstadt Saarbrücken

Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr

Seit Oktober gilt eine neue Verordnung zur Einführung der Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr. Ziel ist es, die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen zu erhöhen. Vor der Ausführung einer Zahlung werden Empfängername und IBAN-Nummer abgeglichen, um Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu vermeiden.

Korrekte Angabe des Empfängernamens erforderlich

Banken führen Zahlungen nur aus, wenn sowohl die IBAN als auch der Empfängername korrekt angegeben sind. Bei Überweisungen an die landeshauptstadt Saarbrücken muss als Empfänger „Landeshauptstadt Saarbrücken“ eingetragen werden.

Hinweis für Bürgerinnen und Bürger

Zahlungspflichtige sollten auf die korrekte Schreibweise achten, um Zahlungsverzug zu vermeiden. Dies gilt auch für bestehende Daueraufträge,bei denen gegebenenfalls der Empfängername angepasst werden muss.


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