Bürgerämter: Möglichkeit zur Terminabsage nutzen

Aktuelles aus Saarbrücken

In den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken werden regelmäßig vereinbarte Termine von Bürgerinnen und Bürgern nicht wahrgenommen

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Stadt Saarbrücken ruft zur Absage nicht benötigter Termine in Bürgerämtern auf

Die Stadtverwaltung Saarbrücken bittet Bürgerinnen und Bürger darum, bereits vereinbarte Termine in den Bürgerämtern abzusagen, wenn sie diese nicht mehr benötigen. Nach Angaben der Verwaltung häufen sich derzeit Fälle, in denen gebuchte Termine nicht wahrgenommen werden. Durch rechtzeitige Absagen sollen andere Personen die Möglichkeit erhalten, frei gewordene Termine zu nutzen.

Online-Terminvergabe und Stornierung

Termine für die Bürgerämter der Stadt Saarbrücken können online unter www.saarbruecken.de/terminebuchen vereinbart werden.Kundinnen und kunden erhalten mit der E-Mail-Bestätigung des Termins eine Übersicht, welche Unterlagen und Dokumente für das jeweilige Anliegen erforderlich sind und welche Formulare vorab auszufüllen sind.

In der E-Mail-Bestätigung ist zudem ein Link enthalten, über den bereits gebuchte Termine schnell und unkompliziert storniert werden können. Für das Abholen von Ausweisen, Pässen und Führerscheinen ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Weitere Optionen zur Bearbeitung von Anliegen

Tagesaktuelle und kurzfristige Termine

Um auch spontane Anfragen bearbeiten zu können, schalten die Bürgerämter der Stadt Saarbrücken täglich am Vormittag tagesaktuelle und kurzfristige Termine frei.

Besuch ohne Termin am Mittwoch

Mittwochs besteht in allen vier Bürgerämtern die Möglichkeit, ohne Termin vorzusprechen.An diesen Tagen werden auch frei gewordene oder abgesagte Termine neu vergeben.

Schnellschalter für tagesaktuelle Anliegen

Viele Anliegen können tagesaktuell am Schnellschalter der Bürgerämter erledigt werden. Termine für den Schnellschalter lassen sich ebenfalls unter www.saarbruecken.de/terminebuchen buchen.

Am Schnellschalter können unter anderem folgende Anliegen bearbeitet werden:

– Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
– Feinstaubplaketten
– Führungszeugnisse
– gewerbezentralregister-Auskunft
– Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
– Aktualisierung von Ausweisen nach Online-Ummeldung
– Lebensbescheinigungen
– steueridentifikationsnummer
– Untersuchungsberechtigungsschein
– Meldebescheinigungen
– Melderegisterauskünfte
– Anträge auf Ausnahme- und Einzelgenehmigungen
– Adressänderungen im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

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