Regionalversammlung Saarbrücken wird am 30. August neu gewählt

Innenministerium verkündet Wahltermin – Wahlvorschläge können bis 25. Juni eingereicht werden

Regionalverband Saarbrücken

Die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken wird am 30. August 2026 neu gewählt. Grundlage ist ein Gerichtsurteil, das die Wahl von 2024 für ungültig erklärt hatte.

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Die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken wird am Sonntag, 30. August 2026, neu gewählt. Das saarländische Innenministerium hat den Termin im Amtsblatt des Saarlandes bekanntgegeben. Noch am selben Tag veröffentlichte der Regionalverband eine Bekanntmachung, in der Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert werden.

Wahlvorschläge bis 25. Juni einreichen

Wahlvorschläge können ab sofort bis Donnerstag, 25. Juni 2026, 18 Uhr, eingereicht werden. Die Geschäftsstelle der Regionalverbandswahlleiterin ist dafür neben den regulären Öffnungszeiten zusätzlich samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Sie befindet sich im Erdgeschoss des Saarbrücker Schlosses, Raum 0.11.

Hintergrund: Wahl 2024 für ungültig erklärt

Die Neuwahl ist die Folge eines Gerichtsverfahrens. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte entschieden, dass die Regionalversammlungswahl 2024 durch das Landesverwaltungsamt für unwirksam zu erklären sei. Eine Berufung dagegen wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im März 2026 zurück. Da seit dem ursprünglichen Wahltag mehr als sechs Monate vergangen sind, wird die Abstimmung als Neuwahl durchgeführt.

Das Urteil hat nach Angaben des Regionalverbandes keine Auswirkungen auf die bisher getroffenen Beschlüsse der Regionalversammlung und ihrer Ausschüsse. Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz regelt, dass die Regionalversammlung die Geschäfte bis zum Beginn der Amtszeit des neu gewählten Gremiums weiterführt – auch wenn die Wahl rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.

Amtszeit bis 2029

Die neu gewählte Regionalversammlung bleibt für den Rest der laufenden Legislaturperiode bis zur nächsten regulären Kommunalwahl 2029 im Amt. Das Gremium besteht aus 45 Mitgliedern, die über die Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes entscheiden und die Bürgerinnen und Bürger auf Kreisebene vertreten.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und
  • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Regionalverband Saarbrücken haben.

Der Regionalverband hat unter www.regionalverband.de/neuwahl erste Informationen zur Neuwahl veröffentlicht, darunter Erläuterungen zum Ablauf, zur Regionalversammlung sowie einen Bereich in Leichter Sprache. Die Seite soll in den kommenden Wochen schrittweise ergänzt werden.

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